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Aktuelles Besuchskonzept Stand 7. September 2020

Konzept zum Besuchsrecht

Der Schutz der Bewohner vor einer Ausbreitung des Corona-Virus in der Einrichtung hat für unser Handeln die höchste Priorität.

Nur unter Umsetzung der hier beschriebenen Sicherheits-, Hygiene- und Nachverfolgungsmaßnahmen lassen wir Besuche zu.

Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten ist nicht zulässig.

Die/der BesucherIn trägt während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Beim Klingeln am Haupteingang haben Sie bitte Verständnis für eventuelle Wartezeiten, unsere personellen Ressourcen sind, insbesondere am Wochenende, nicht unendlich verfügbar.

Räumliche Struktur

Die Besuche können im Besprechungsraum in der Einrichtung stattfinden.

Der Zugang erfolgt über die Terrasse. Die Abstandsregel wird durch aufgestellte Barrieremaßnahmen gekennzeichnet.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei geeignetem Wetter, Besuche auf der Terrasse stattfinden zu lassen.

Besuche im Bewohnerzimmer sind bei Voranmeldung zulässig. Das Zimmer ist auf dem kürzesten Weg durch das Treppenhaus aufzusuchen und so auch wieder zu verlassen, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, Kontaktflächen im Zimmer sind bei Besuchsende zu desinfizieren, Desinfektionsmittel dafür müssen mitgebracht werden. Möglichst sollten alle Beteiligten durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen.

Bewohner können für gemeinsame Spaziergänge abgeholt werden und dürfen die Einrichtung verlassen, wenn die bekannten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Nach Rückkehr ist eine gründliche Händewaschung und Desinfektion durchzuführen.

Terminierung und Organisation der Besuche

Bezugspersonen pro Bewohner werden nicht mehr festgelegt, diese Bezugspersonen können wechseln. Auch ist der Besuch der Bewohner von bis zu zwei Besuchern gleichzeitig möglich, wenn Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen durchgehend gewahrt werden.

Es werden mit der Verwaltungsleitung, Pflegedienstleitung oder Ergotherapeutin feste Termine vereinbart. Die Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung ein Formular ausfüllen, um für eine evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert werden zu können.

Hygiene

Beim erstmaligen Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren.

Beim Betreten der Einrichtung führt der/die BesucherIn eine Händedesinfektion durch. Ebenfalls wird diese beim Verlassen der Einrichtung durchgeführt.

Essen und Trinken ist während des Besuchs in der Einrichtung nicht erlaubt. Es darf jedoch Essen / Getränke mitgebracht werden und der gemeinsame Verzehr im Außenbereich ist gestattet.

Wenn möglich trägt auch der/die BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz.

Personal

Die Einweisungen, Begleitungen und ggf. Kontrollen der Umsetzung übernimmt die Abteilung der Betreuungskräfte. Auf eine durchgehende Begleitung des Besuches durch unsere Mitarbeiter wird verzichtet. Es wird um Verständnis gebeten, dass unsere Einrichtung nur über eingeschränkte Personalressourcen verfügt und deshalb nicht immer alle Wünsche sofort erfüllen kann.

Schutzausrüstung

Die Einrichtung stellt für die Bewohner die MNS-Bedeckungen zur Verfügung.

Händedesinfektionsmittel wird auch durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Die Besucher sorgen selber für die notwendige Schutzausrüstung.

 

Öffnungen von Dienstleistungen im Haus

Der Frisörsalon kann durch den Haupteingang unmittelbar betreten werden.

Im Salon besteht eine Maskenpflicht für den Frisör und auch für den Bewohner.

Es dürfen 2 Bewohner im Salon sein, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Warteplätze dürfen in der Einrichtung nicht genutzt werden, Bewohner müssen pünktlich zum Termin erscheinen, es dürfen im Salon keine Staus entstehen.

Alle Bewohner müssen sich vor Betreten des Salons die Hände desinfizieren.

Der Frisör trägt Einmalhandschuhe. Nach jedem Kundenwechsel müssen die Einmalhandschuhe gewechselt werden und es ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.

Jeder Bewohner erhält einen frischen Umhang oder einen Einmalumhang.

Bei allen Bewohnern müssen die Haare im Salon frisch gewaschen werden. Arbeiten an trockenen Haaren ist nicht erlaubt.

Arbeiten im Gesicht sind nicht erlaubt (z.B. Bartpflege).

Alle Kontaktflächen müssen nach Kundenwechsel durch den Frisör desinfiziert werden, ebenso die Arbeitsgeräte (Kamm, Schere etc.).

Bewirtungen während des Frisörbesuches sind nicht erlaubt. Auch Zeitschriften liegen nicht aus.

Das Bedienen von auswärtigen Kunden (außerhalb des Bewohnerkreises ist nicht gestattet.

Der Besuch beim Frisör ist zu dokumentieren.

Fußpflege / Physiotherapie / Ergotherapie / Logopädie

Die Fußpflege darf wieder in der Einrichtung stattfinden. Die Fußpflege findet jeweils nur auf einem Wohnbereich statt. Der Fußpfleger/in trägt die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz. Es sind Einmalhandschuhe zu tragen, die nach jedem Bewohnerwechsel zu wechseln sind. Es ist auch jeweils eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Wenn der Bewohner/in das toleriert, dann trägt auch er/sie einen Mund-Nasen-Schutz. Das gilt auch für die oben genannten Gesundheitsdienstleister. Dieses Konzept ist Bestandteil des Hygieneplans und ist durchgehend bei allen MitarbeiterINNEN geschult.

Stotel, 7. September 2020

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