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Aktualisiertes Besuchskonzept, Landkreis Cuxhaven bei Inzidenzwert von 11,1 auf Platz eins bundesweit!

Konzept zum Besuchsrecht

Der Schutz der Bewohner vor einer Ausbreitung des Corona-Virus in der Einrichtung hat für unser Handeln die höchste Priorität. Dieses Konzept entspricht den aktuellsten Hinweisen zu Maßnahmen der Infektionsprävention bei COVID-19-Pandemie in Pflegeeinrichtungen im Landkreis Cuxhaven:

  • Nur unter Umsetzung der hier beschriebenen Sicherheits-, Hygiene- und Nachverfolgungsmaßnahmen lassen wir Besuche zu.

Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten ist nicht zulässig.

Die/der BesucherIn trägt während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine FFP2- oder eine medizinische Maske.

Räumliche Struktur

Es besteht die Möglichkeit, bei geeignetem Wetter, Besuche auf der Terrasse stattfinden zu lassen.

Die Notwendigkeit einer Voranmeldung für Besuche entfällt vorerst. Das Zimmer ist auf dem kürzesten Weg durch das Treppenhaus aufzusuchen und so auch wieder zu verlassen, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, Kontaktflächen im Zimmer sind bei Besuchsende zu desinfizieren, Desinfektionsmittel dafür müssen mitgebracht werden. Möglichst sollten alle Beteiligten durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen. Der Aufenthalt in den Allgemeinbereichen und Aufenthaltsräumen ist nicht zulässig.

Bewohner können für gemeinsame Spaziergänge abgeholt werden und dürfen die Einrichtung verlassen, wenn die bekannten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Nach Rückkehr ist eine gründliche Händewaschung und Desinfektion durchzuführen.

Terminierung und Organisation der Besuche

Bezugspersonen pro Bewohner werden nicht mehr festgelegt, diese Bezugspersonen können wechseln. Der Besuch der Bewohner ist bis auf weiteres wieder von bis zu drei Personen gleichzeitig gestattet, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Besuche dürfen an allen Tagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr stattfinden. Die Tür steht offen, ein Klingeln ist nicht mehr notwendig. ACHTUNG: Die Registrierungspflicht zur Kontaktnachverfolgung gilt weiter bei allen Besuchen. Bitte führen Sie diese am bereitstehenden Tisch im Eingangsbereich durch.

Hygiene

Beim erstmaligen Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren.

Beim Betreten der Einrichtung führt der/die BesucherIn eine Händedesinfektion durch. Ebenfalls wird diese beim Verlassen der Einrichtung durchgeführt.

Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf jedoch Essen / Getränke mitgebracht werden.

Wenn möglich trägt auch der/die BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz.

Personal

Es wird um Verständnis gebeten, dass unsere Einrichtung nur über eingeschränkte Personalressourcen verfügt und deshalb nicht immer alle Wünsche sofort erfüllen kann.

Schutzausrüstung

Die Einrichtung stellt für die Bewohner die MNS-Bedeckungen zur Verfügung.

Händedesinfektionsmittel wird auch durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Die Besucher sorgen selber für die notwendige Schutzausrüstung.

Öffnungen von Dienstleistungen im Haus

Der Frisörsalon in der Einrichtung ist wieder geöffnet!

Der Frisörsalon kann durch den Haupteingang unmittelbar betreten werden.

Im Salon besteht eine Maskenpflicht für den Frisör.

Es dürfen maximal nur 2 Bewohner im Salon sein, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Alle Bewohner müssen sich vor Betreten des Salons die Hände desinfizieren.

Der Frisör trägt Einmalhandschuhe. Nach jedem Kundenwechsel müssen die Einmalhandschuhe gewechselt werden und es ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.

Jeder Bewohner erhält einen frischen Umhang oder einen Einmalumhang.

Bei allen Bewohnern müssen die Haare im Salon frisch gewaschen werden. Arbeiten an trockenen Haaren ist nicht erlaubt. Arbeiten im Gesicht sind nicht erlaubt (z.B. Bartpflege).

Alle Kontaktflächen müssen nach Kundenwechsel durch den Frisör desinfiziert werden, ebenso die Arbeitsgeräte (Kamm, Schere etc.).

Bewirtungen während des Frisörbesuches sind nicht erlaubt. Auch Zeitschriften liegen nicht aus.

Das Bedienen von auswärtigen Kunden (außerhalb des Bewohnerkreises ist nicht gestattet.

Der Besuch beim Frisör ist zu dokumentieren.

Ärzte / Med. Personal / Fußpflege / Physiotherapie / Ergotherapie / Logopädie

Die Fußpflege darf wieder in der Einrichtung stattfinden. Die Fußpflege findet jeweils nur auf einem Wohnbereich statt. Der/Die Fußpfleger/in trägt die ganze Zeit eine FFP2-Maske. Es sind Einmalhandschuhe zu tragen, die nach jedem Bewohnerwechsel zu wechseln sind. Es ist auch jeweils eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Wenn der Bewohner/in das toleriert, dann trägt auch er/sie einen Mund-Nasen-Schutz. Das gilt auch für die oben genannten Gesundheitsdienstleister. Bei diesen körpernahen Dienstleistungen ist ein vorheriger negativer POC-Schnelltest weiterhin erforderlich, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dieser wird nicht mehr durch uns angeboten, das negative Testergebnis einer anerkannten Teststelle ist vorzulegen.

Antigen-Schnelltests / PoC

Wegen des Abzugs der unterstützenden Bundeswehrsoldaten führen wir keine POC-Schnelltests für Besucher mehr durch. Eine Testung ist auch für ungeimpfte Personen bis auf weiteres nicht mehr nötig, auch das Fiebermessen entfällt. Dieses Konzept ist Bestandteil des Hygieneplans und ist durchgehend bei allen MitarbeiterINNEN geschult.

Stotel, 25. Mai 2021

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