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Neues zum Infektionsschutzgesetz ab 01.10.2022

27.09.2022

Liebe Besucher, liebe Angehörige,

ab 01.10.2022 gilt in unserer Einrichtung eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeiter.

Besuche können weiterhin nur unter Vorlage eines aktuellen (24std) Negativtest gestattet werden.

Wir bieten jeden Dienstag sowie Donnerstag von 11.00 Uhr-15.00 Uhr Testmöglichkeiten vor Ort an.

Für Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren.