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Aktuelle Besucher und Testregelung

Liebe Besucher und Angehörige ,

sicherlich haben Sie aus den Medien erfahren, dass ab 01.03.2023  die Besucher und Testregelungen weiter gelockert wurden.

Ab 01.03.2023 wird kein Testnachweis zum Betreten der Einrichtung mehr benötigt, lediglich das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung -FFP2 Maske

ist zum Schutze unserer Bewohner weiterhin verpflichtend.

Bitte bleiben Sie auch weiterhin gesund!