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update der Besuchsregelungen - Stand 11.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 11.11.2021 wurde vom Land Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die daraus resultierenden Änderungen für unsere Einrichtung finden Sie im Einzelnen in der, in der Anlage befindlichen, Besuchsregelung. Die einzelnen Änderungen wurden von uns fett markiert.

Wir möchten noch einmal eindringlich alle Angehörigen und Betreuer als Besucher unserer Einrichtung bitten, von den in unserem Haus angebotenen Testmöglichkeiten regelmäßig Gebrauch zu machen. Selbstverständlich bleiben diese Tests für Sie kostenlos.

Besuchs- und Testtermine sind nach wie vor vorab telefonisch in unserer Verwaltung anzumelden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr umsichtiges Verhalten! Dies unterstützt unsere tägliche Arbeit sehr und schützt uns alle!

 

Besuchsregelung in der DOREAFAMILIE Seesen

 

Die Landesregierung hat die Regelungen zu den Besuchen in Pflegeeinrichtungen erneut angepasst. Für unsere Einrichtung gelten ab sofort die nachfolgend aufgeführten Regelungen:

 

  • Zutritt zur Einrichtung gemäß der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
  • Die Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Bei Personen mit vollem Impfschutz, das heißt zwei bzw. drei durchgeführte Impfungen, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss, entfällt die Pflicht zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests. Die erfolgte Impfung ist entweder durch einen Impfpass oder eine Impfbescheinigung beim Betreten der Einrichtung nachzuweisen.
  • Bei genesenen Personen muss beim Betreten der Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden.
  • Besuche sind vorab telefonisch unter 05381/930-0 in unserer Verwaltung anzumelden. Gleiches gilt für Termine zum Covid-19-Schnelltest. Die Verwaltung erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Termine für das Wochenende müssen nach Möglichkeit bis Freitag 14.00 Uhr angemeldet werden.
  • Wenn Sie einen Besuchstermin spontan mit uns vereinbaren möchten und unsere Einrichtung keine Testmöglichkeit anbieten kann, müssen Sie bitte eine Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Schnelltest oder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (siehe oben) mitbringen.
  • Testzentren finden Sie im Bürgerhaus in Seesen, in Rhüden oder beim Sehusa-Betreuungsdienst in Seesen.
  • In den 24 Stunden ab dem Testtermin sind dann Besuche möglich.
  • Besuche in unserer Einrichtung sind täglich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.
  • Wir empfehlen dringend allen Besuchern unserer Einrichtung die in unserem Haus angebotenen Testmöglichkeiten regelmäßig zu nutzen, um unseren Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeitenden und natürlich Ihnen einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu bieten,
  • Schnelltests bieten wir ab dem 17.11.2021 zu folgenden Zeiten an:

 

Montag             14.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag         14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch         14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag      14.00 Uhr bis 15.45 Uhr

Freitag             11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Samstag           13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Sonntag            keine Testungen

 

  • Alle Bewohner können Ihre Besucher auf Ihrem Zimmer empfangen. Besucher werden gebeten, auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln zu achten.
  • Kontaktbeschränkungen wurden im Rahmen der 3G-Regel aufgehoben, sofern keine Warnstufe (liegt vor wenn an 5 aufeinander folgenden Werktagen in einem Landkreis zwei Leitindikatoren überschritten werden) vorliegt bzw. die Inzidenz unter 50 ist. Beim Vorliegen einer Warnstufe bzw. einer Inzidenz von über 50 gilt die 3G-Regel bei allen (auch privaten) Zusammenkünften von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen.
  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Testpflicht befreit
  • Während der Besuche ist immer eine medizinische Maske zu tragen. Wir empfehlen unseren Besuchern das Tragen einer FFP2-Maske. Das Tragen der Masken ist während des gesamten Aufenthaltes in unserem Haus Pflicht, auch in den Zimmern der Bewohner.
  • Beim Betreten und Verlassen des Hauses sind die Hände gründlich zu desinfizieren.
  • Das Bewohnerzimmer muss auf dem direkten Weg aufgesucht werden. Der Besuch von anderen Räumlichkeiten der Einrichtung ist nicht gestattet.
  • Es wird darum gebeten, bei Besuchen den Kontakt zu anderen Bewohnern zu vermeiden und das Treppenhaus zu nutzen und nicht den Aufzug.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Kreth

-Einrichtungsleitung-