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Neue Besuchsregelungen ab 01.10.2020

Die geänderte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen vom 15.09.2020 setzen wir in unserem Haus ab 01.10.2020 wie folgt um:

  • Besuche finden weiterhin nach vorheriger Anmeldung statt:
    bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: 06482-91989-111
  • Die Terminvergabe dient der Erfassung der Besucherzahl, die sich gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten darf.
    Die maximale Besucherzahl von 8 Besuchern gilt als Grenzwert.
  • Die Anmeldeformalitäten und Hygieneregeln bleiben weiterhin bestehen:
    Registrierung mit Ihren Personalien im Formblatt für Besucher, Temperaturmessung, Tragen eines Mundnasenschutzes, Händedesinfektion und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
  • Ab 01.10.2020 ist es möglich, dass Sie Ihre Angehörigen zu zweit besuchen.
  • Besuche im Bewohnerzimmer sind möglich, der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.
  • Weiterhin gelten unsere Besuchszeiten montags bis sonntags:
    9.00 Uhr – 11.30 Uhr
    13.30 Uhr – 19.00 Uhr
  • Das Verlassen unseres Hauses ist für Ihre Angehörigen weiterhin jederzeit möglich.
    Um Vermeidung ungeschützter Kontakte mit Dritten wird gebeten.

Abschließend möchten wir uns für Ihre bisherige großzügige Unterstützung bei der Umsetzung der Corona-Auflagen herzlich bedanken!