Direkt zum Inhalt
Ambulante Versorgung in der DOREAFAMILIE

Ambulanter Pflegedienst – Alles, was Sie über Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause wissen müssen.

Sie möchten trotz eines gewissen Bedarfs an Unterstützung weiterhin selbstbestimmt leben und dort wohnen, wo es am schönsten ist: in Ihrer gewohnten Umgebung. In Ihrer Wohnung. In Ihrem Haus. Zu Hause eben. Wir zeigen Ihnen, wie ein ambulanter Pflegedienst der DOREAFAMILIE Sie dabei unterstützen und so Ihre Gesundheit und Eigenständigkeit fördern kann.  

Wer mit der ambulanten Pflege nicht vertraut ist, dem kann das Thema erst mal sehr kompliziert erscheinen. Besonders wenn sich der gesundheitliche Zustand oder die Lebensumstände gerade verändert haben, fühlt man sich damit vielleicht sogar überfordert. Deshalb sind wir für Sie da. Die Arbeit unserer ambulanten Pflegedienste beginnt grundsätzlich mit einer ausführlichen individuellen Beratung. Wir schauen uns Ihre persönliche Situation gemeinsam an, erklären Ihnen, mit welchen Leistungen wir Sie unterstützen können und wie diese finanziert werden. Informieren Sie sich hier vorab oder rufen Sie gleich unser Team in Ihrer Nähe an.

Was macht ein ambulanter Pflegedienst? 

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflege- und hilfebedürftige Menschen sowie deren Angehörige bei der Pflege zu Hause. Er bietet Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit Angehörige Beruf und Pflege vereinbaren können. Das Angebot reicht dabei von der Beratung über die häusliche Pflege und die Unterstützung im Haushalt bis hin zur Verhinderungspflege. 

Die ambulante Pflege ermöglicht es pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen somit, so lange wie möglich in der vertrauten, häuslichen Umgebung zu verbleiben. In der Regel profitieren Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 4 davon.  

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege? 

Der wesentliche Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege ist zunächst der Ort, an dem Betreuung und Pflege erbracht werden. So findet die ambulante Pflege immer zuhause statt. Ist Pflege nur begrenzt in der eigenen Umgebung möglich, weil z.B. pflegende Angehörige berufstätig sind, helfen teilstationäre Angebote wie die Tagespflege oder eine Kurzzeitpflege nach Unfällen oder in der Urlaubszeit. Die stationäre Pflege hingegen ist mit dem Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, also in ein Pflegeheim, verbunden. Viele Pflegebedürftige finden hier ein neues Zuhause. 

Welche Aufgaben übernimmt ein mobiler Pflegedienst? 

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit 
  • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Wechsel von Kompressionsstrümpfen oder auch die Wundversorgung 
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte 
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, auch im Rahmen des für pflegende Angehörige verpflichtenden Beratungseinsatzes 
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten, sowie 
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung 

Ambulante Pflege finden

Was kostet ambulante Pflege?

Weil die ambulante Pflege die unterschiedlichen Leistungsbereiche hauswirtschaftliche, medizinische und pflegerische Versorgung umfasst, sind pauschale Aussagen nicht möglich. Die Kosten sind immer von der individuellen verbleibenden Selbstständigkeit abhängig. Die ambulanten Dienste der DOREAFAMILIE beraten hierzu gerne.  

Welche Zuschüsse für die häusliche Pflege gibt es?

Festlegung des Pflegegrads 

Jeder Mensch und damit jede Pflegesituation ist unterschiedlich. Die Situation der Hilfebedürftigkeit und des Unterstützungsbedarfs unterscheidet sich je nach Krankheitsbild, Pflegegrad, Wohnverhältnissen und der Beteiligung von Angehörigen.

Bei allen Bedarfslagen bewertet ein Pflegegutachter bzw. eine Pflegegutachterin der Kranken- und Pflegekasse die Situation.

Dieser beurteilt verschiedene Bereiche des täglichen Lebens und auch ob und inwieweit jemand den individuellen Alltag meistern kann. Hierbei wird ein Punktesystem verwendet, das jeden Teilbereich separat bewertet.

Die folgenden Module des Hilfebedarfs werden über das Punktesystem bewertet: 

  • Mobilität 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
  • Selbstversorgung 
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 

Das Gesamtergebnis legt den Grad der Pflege fest und damit die Maßnahmen sowie Leistungen, welche die Pflegekasse übernimmt und bezahlt. 

Zuschüsse für den ambulanten Pflegedienst nach Pflegegrad im Überblick 

In Pflegegrad 1 werden Menschen mit geringen Beeinträchtigungen je nach Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eingestuft. Was gehört dazu? Zum Beispiel leichte Einschränkungen durch Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen oder erste Anzeichen einer Demenz. Durch rechtzeitige Hilfestellungen sollen die Betroffenen in ihrer Eigenständigkeit gefördert werden, um länger und leichter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können. Damit verbunden ist ein Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung. Bei Bedarf besteht zudem die Berechtigung zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und auf Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfelds (zum Beispiel zum Einbau einer barrierefreien Dusche). Bei häuslicher Pflege ist ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich vorgesehen. Im Unterschied zu den Pflegegraden 2 bis 5 kann dieser Betrag in Pflegegrad 1 auch für Leistungen von ambulanten Pflegediensten im Bereich körperbezogener Selbstversorgung, z.B. Duschen und Baden eingesetzt werden. 

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Menschen mit diesem anerkannten Pflegegrad haben dann Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. 332 Euro pro Monat beträgt in diesem Fall das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige, Bekannte oder Freunde. Alternativ besteht bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst Anspruch auf 761 Euro monatlich in Form von Pflegesachleistungen. Je nach Ursache der Pflegebedürftigkeit richtet sich die Grundpflege am individuellen Bedarf aus. Hinzu kommen 125,00 Euro Entlastungsleistungen und Zahlungen für die Verhinderungspflege, die bis zu einem Betrag von 1.612,00 Euro jährlich beantragt werden können, wenn pflegende Angehörige beispielsweise wegen eines Urlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind.  

Der Pflegegrad 3 umfasst eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sofern die Bewältigung des Alltags nicht beeinträchtigt ist, sind pflege- und hilfebedürftige Menschen mit diesem Pflegegrad in der Lage, Gefahren zu erkennen und z.B. ein Telefon zu bedienen. Sie können über mehrere Stunden ohne Hilfestellung in ihrer Wohnung leben. Pflegende Angehörige erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 573 Euro und sogenannte Pflegesachleistungen von bis zu 1.432 Euro im Monat für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Mit diesem Pflegegrad haben pflegebedürftige Menschen zudem Anspruch auf teilstationäre Leistungen, wie etwa den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung. Darüber hinaus kann ein pflege- und betreuungsbedürftiger Mensch auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen von 125 Euro monatlich nutzen. Hinzu kommen mögliche Zahlungen, die für die Verhinderungspflege beantragt werden können. 

Den Pflegegrad 4 erhält, wer in seiner Selbstständigkeit „schwerst beeinträchtigt“ ist. Er wird allen Personen zugesprochen, die in ihrer Selbstständigkeit sehr stark beeinträchtigt sind und nicht mehr allein zurechtkommen. Dazu zählen körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt aller Betrachtungen steht hierbei die Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Danach ist die Pflege so auszurichten, dass die noch verbleibende Selbständigkeit des Betroffenen soweit wie möglich gefördert wird oder zumindest erhalten bleibt. Menschen, die in den zweithöchsten Pflegegrad eingestuft werden, können den Alltag körperlich, geistig und/oder psychisch nicht allein bewältigen und benötigen ein hohes Maß an Unterstützung. Die Pflegeversicherung ermöglicht in diesem Fall Pflegesachleistungen in Höhe von 1.778 Euro monatlich, sofern ein ambulanter Pflegedienst beansprucht wird. Der konkrete zeitliche Aufwand richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. Werden Pflegebedürftige des Grades 4 von Familienmitgliedern gepflegt, erhalten die Antragsteller monatlich 765 Euro für die Pflege. 

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Das Pflegegeld ist z. B. für Angehörige oder Menschen, die eine häusliche Pflege privat übernehmen, vorgesehen. Es wird direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt. Sie können darüber selbst verfügen. Pflegesachleistungen sind dagegen an eine Dienstleistung wie die Erbringung von pflegerischen Leistungen durch einen ambulanten Dienst, gebunden. 

 

Pflegesachleistungen

Pflegegeld

Pflegegrad 1:

Entlastungsbetrag (125 Euro)

---

Pflegegrad 2:

761 Euro

332 Euro

Pflegegrad 3:

1.432 Euro

573 Euro

Pflegegrad 4:

1.778 Euro

765 Euro

Pflegegrad 5:

2.200 Euro

947 Euro

Was passiert, wenn die Zuschüsse aufgebraucht sind? 

Die soziale Pflegeversicherung ergänzt mit ihren Leistungen die familiäre oder ehrenamtliche Pflege. Sie deckt daher nur einen Teil der Kosten ab – im Gegensatz zur Krankenversicherung. Wenn bei der Finanzierung Lücken entstehen, können Betroffene einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" stellen. Sie müssen dann den Nachweis finanzieller Bedürftigkeit erbringen. 

Die Vorteile des ambulanten Pflegedienstes

Ambulante Pflege bietet in vielen Fällen den Erhalt von Lebensqualität

  • Behalten der vertrauten Umgebung
  • Bewahren gewohnter Abläufe
  • Entlastung der Angehörigen
  • Professionelle Pflege durch examinierte Fachkräfte  
  • Vorbeugung von Fehlern   
  • Transparenz durch Pflegedokumentation 
  • Schneller Kontakt zur Klärung offener Fragen  

 

So erkennen Sie einen guten ambulanten Pflegedienst

Einen guten Pflegedienst erkennen Pflegebedürftige und Angehörige an seiner fachlichen Kompetenz, einem ausgeprägten Netzwerk, den zugewandten Mitarbeitenden und an seiner Flexibilität. Hilfreich ist der Dienst für Pflegepersonen und Pflegebedürftige gleichermaßen: Er bringt Entlastung für beide Seiten, ist in Notfällen vor Ort, stellt die fachliche Professionalität der Versorgung sicher und hilft, solange wie möglich im eigenen Umfeld zu bleiben. Außerdem besteht ein höherer Leistungsanspruch, wenn eine Kombinationsleistung, anstatt des Pflegegeldes allein, in Anspruch genommen werden. Am Ende steht immer die Entlastung der pflegenden Angehörigen und die stetige Unterstützung, Mobilisierung und Stabilisierung des pflege- und hilfebedürftigen Menschen im Mittelpunkt. Der möglichst langfristige Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung kann und soll somit gelingen. 

Die Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes können Sie gut vorbereiten. Wenden Sie sich auch an Ihren Pflegestützpunkt. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe

Ihre Checkliste  FAQs zum Ambulanten Pflegedienst  Beratungsstelle finden

Ambulante Versorgung in der DOREAFAMILIE

Ambulante Versorgung in der DOREAFAMILIE

An neun Standorten versorgen die ambulanten Teams der DOREAFAMILIE pflegebedürftige Menschen daheim. Von der Beratung über die Grund- und Behandlungspflege bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen, dem Hausnotruf und der Betreuung im Alltag steht ein passgenaues Dienstleistungsangebot zur Verfügung. So können betreuungs- und pflegebedürftige Menschen trotz individueller Einschränkungen so lange wie möglich, mit professioneller Unterstützung, selbstbestimmt in der gewohnten Umgebung leben.

An den Standorten Gevelsberg, Siegerland, Buxtehude und Braunschweig bietet die DOREAFAMILIE sowohl ambulante Dienste als auch unterschiedliche (teil-)stationäre Angebote an. Hier finden pflegebedürftige Menschen vielfältige Dienstleistungslösungen: ob Tagespflege, ambulante Pflege, betreute Wohngruppe oder anzumietende ambulant betreute Wohnung: Die sogenannten „Komplexstandorte“ haben viele Vorteile für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Viele Leistungen können sind frei wähl- und kombinierbar. Sollte die Pflegebedürftigkeit steigen, ist ein unkomplizierter Umzug in ein Pflegeheim der DOREAFAMILIE, mit Bevorzugung bei der Pflegeplatzvergabe, ohne große Umgewöhnung möglich. 

Lernen Sie uns persönlich kennen! Wir freuen uns auf Sie. 

Ambulante Versorgung in der DOREAFAMILIE