FAQs zum Ambulanten Pflegedienst
Fragen, die häufig in Beratungsgesprächen vorkommen
Was kann ein Pflegedienst abrechnen?
- Medizinische Behandlungspflege
- Grundpflege
- Betreuung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
- Regelmäßige Qualitätssicherung
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
Wie rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse ab?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Werden Leistungen darüber hinaus erbracht, erhalten Pflegebedürftige eine Privatrechnung. Sie sollten vorher abgesprochen und im Pflegevertrag festgehalten werden.
Was kosten die einzelnen Pflegeleistungen?
Es gibt keine einheitlichen Preise für Pflegeleistungen der Pflegedienste, weil sie nach Bundesländern variieren und jeweils zwischen Pflegekassen und Pflegediensten verhandelt werden. Generell gilt: Sind die jeweiligen Vergütungsvereinbarungen festgelegt, sind diese verbindlich. Höhere Abrechnungen für die hierin festgehaltenen Leistungen sind nicht erlaubt.
Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Sie kann die Vergütungen für Ihren Ort benennen.
Wenn Sie die Rechnung selbst bezahlen, schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag ab und der ambulante Pflegedienst kann den Preis selbst bestimmen.
Die ambulanten Teams der DOREAFAMILIE geben gerne Auskunft.
Was beinhaltet die Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst pflegerische Hilfe in drei Bereichen.
- Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung
- Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Eine hauswirtschaftliche Versorgung und die Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen, z.B. bei der Versorgung mit Medikamenten sind nicht enthalten.
Was sind Investitionskosten in der ambulanten Pflege?
Ein ambulanter Pflegedienst muss laufend in Güter wie z.B. Fahrzeuge oder Computer investieren, um seine Aufgaben erfüllen zu können. An diesen Investitionskosten beteiligen sich die Pflegekassen nicht. Sie können zwar von der öffentlichen Hand getragen werden, aber das ist nicht immer der Fall. Ambulante Pflegedienste sind daher berechtigt, die Investitionskosten privat in Rechnung zu stellen. Für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege, z.B. bei einem Verbandswechsel gilt dies nicht, weil laut Gesetzgeber die Investitionskosten hier bereits in den Vergütungen berücksichtigt sind.