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unser Infobrief für April 2021

Bitte beachten Sie ergänzend zum Monatsbrief, dass wir gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 27.03.2021 für Gäste und Besucher unserer Einrichtung nur noch institutionelle Schnelltests (keine Selbsttests) akzeptieren dürfen, die nicht älter als 24 Stunden sind.

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