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Neue Corona Verordnung

Auch in Hinblick auf den Heimbetrieb sind am gestrigen Montag, den 08.03.2021 neue Corona-Verordnungen in Kraft getreten und ermöglichen uns mehr Lockerungen.

  • Besuche innerhalb unserer Einrichtung sind zukünftig für zwei BesucherInnen aus einem Haushalt möglich.
  • Eine Terminvereinbarung vor dem Besuch ist weiterhin erforderlich.
  • Nach wie vor besteht eine Testpflicht vor dem Besuch in unserer Einrichtung. Diese bieten wir kostenfrei bis zum 18.03.2021 von 7:00-15:30 Uhr in unserer Cafeteria an. Einen schriftlichen Nachweis können Sie sich gerne ausstellen lassen.

Immer mehr kämpfen wir uns zu einem freudvollen Alltag zurück. Motivieren und aktivieren unsere Bewohner wieder aktiv zu werden und entwickeln neue angepasste Konzepte.

Ein paar Bilder mit Einblicken aus der letzten Woche.