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Lockerungen für geimpfte Besucher

Liebe Angehörige, Besucher und Freunde des Hauses,

ab dem 19.04.2021 gilt eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung.

  • Die Pflicht zur Testung nach Absatz 1 entfällt, wenn die Besucherin oder der Besucher
    über eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
    entsprechende Impfdokumentation (Impfpass, Impfbescheinigung) über eine seit mindestens 15 Tagen bei ihr oder ihm
    vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in
    der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff verfügt.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht mehr dem Stand FFP2 oder KN 95 entsprechen. Bei der Mund-Nasen-Bedeckung sollte sich zumindest um eine OP-Maske handeln.

Trotz dieser Erleichterungen wird empfohlen, die Testung zumindest einmal wöchentlich zur Kontrolle durchzuführen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Gesundheit und freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Einrichtung.

DOREA TEAM