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Aktuelle Informationen zur COVID-19 Pandemie / Impfung / Besuchsregelungen

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,

Liebe Angehörige,

Sehr geehrte Betreuer/innen und Vorsorgebevollmächtigte,

an alle Freundinnen und Freude der DOREAFAMILIE Harxheim,

 

im Rahmen der CORONA-Krise- bedingten Einschränkungen, erleben wir alle eine Zeit voller Entbehrungen, Einschränkungen und Verlusten.

 

Wir freuen uns daher umso mehr, dass die 2. Impfung eine Woche zurückliegt und wir nunmehr mit dem Erreichen des vollen Impfschutzes rechnen dürfen.

 

Wir bedanken uns ausdrücklich bei unseren Impfärztinnen Frau Dr. Rieckenberg, Fr. Dr. Scherf, Fr. Dr. Svensson und Frau Dr. Reinecke, sowie natürlich dem gesamten Praxisteam Frau Ibel-Heininger, Frau Carionla-Hock, Frau Kaiser und Frau Neiter, die durch ihr Engagement, ihre Professionalität, Organisation und vor allem viel Freude und Empathie, den Impftag für alle Impflinge so angenehm wie möglich gestaltet haben.

 

Dadurch, gehen wir mit großen Schritten in Richtung Normalität und sind besonders stolz darauf, mit 100% geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern, sowie 86% geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unseren Anteil zur so wichtigen Herdenimmunität zu leisten.

 

Das wir bis heute keine einzige COVID-19 Infektion in der DOREAFAMILIE Harxheim erleiden mussten, verdanken wir großteils dem Verständnis und der Unterstützung unserer Besucherinnen und Besucher, die in den letzten Wochen fast vollständig auf Besuche verzichteten und auf alternative Möglichkeiten wie z.B. Videotelefonie ausgewichen sind um Ihre Liebsten zu schützen. Und natürlich nicht zu vergessen, dem Engagement und Herzblut unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeden Tag Ihr Bestes geben und sich in ihrem privaten Umfeld so sehr einschränken, um die uns anvertrauten Menschen zu schützen.

 

Wir möchten das vorbildliche Verhalten nicht unbelohnt lassen und freuen uns, wenn unsere Bewohnerinnen und Bewohner wieder vermehrt besucht werden.

Da weiterhin das Damoklesschwert der Virusmutationen über uns schwebt, würden wir uns freuen, wenn Sie die Besuche auf ein Maß von z.B. 1x bis maximal 2x die Woche beschränken würden, um das Restrisiko so gering wie möglich zu halten.

Wenn das Wetter es zulässt, freuen sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner auch vermehrt über Spaziergänge im Freien.

 

Wir werden zur Sicherheit, bis 28.02.2021, jede Besucherin und jeden Besucher mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Vorliegen einer Infektion testen und bitten Sie, bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin nach bekanntem Procedere vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Sollte, im Rahmen der Umsetzung der „5. Änderungsverordnung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach §§ 4 und 5 LWTG zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 12. Februar 2021“, der Inzidenzwert der vergangenen 7 Tage im Kreis Mainz-Bingen, weiterhin unter dem Durchschnittswert des Landes Rheinland-Pfalz liegen,  so ist ab dem 01.03.2021, die Durchführung eines PoC-Antigenschnelltest keine Pflicht mehr, um die Einrichtung betreten zu dürfen.  

 

Ab dem 01.03.2021 bieten wir allen Besucherinnen und Besuchern einen freiwilligen PoC-Antigenschnelltest an. Wir möchten Sie zur Entlastung unseres Personals bitten, einen Termin zur Durchführung eines PoC-Antigenschnelltests für unter der Woche auszumachen.

 

Bitte beachten Sie, dass, sollte der 7-Tages-Inzidenwert im Landkreis Mainz-Bingen, wieder den Inzidenzwert des Landes RLP überscheiten, mit sofortiger Wirkung wieder alle Besucherinnen und Besucher zur Testung verpflichtet sind.

 

Hier nochmal die aktuellen Besuchsregelungen nach der „5. Änderungsverordnung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach §§ 4 und 5 LWTG zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 12. Februar 2021“ im Überblick, die bis aktuell 07.03.2021 gültig sind:

 

  • Besucherinnen und Besucher, sind verpflichtet in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Ein Besucher pro Bewohner pro Tag beziehungsweise zwei Besucher, wenn sie aus einem Haushalt stammen
    • Der Besuch soll in der Regel nur durch Angehörige oder durch sonst nahestehende Personen erfolgen
  • Besucherinnen und Besucher haben sich vor ihrem Besuch in das Register einzutragen und sich auf direktem Weg, unter Vermeidung von weiterem Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, zu den nachfolgend benannten Örtlichkeiten zu begeben.
  • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, sowie in Gartenanlagen und Außenbereichen der Einrichtung zulässig
  • Personen mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit erkennbaren Atemwegsinfektionen sowie Kontaktpersonen innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall , ist der Zutritt in die Einrichtung in jedem Fall untersagt

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

André Kunert
Einrichtungsleitung

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