Direkt zum Inhalt

Impfungen gegen Covid 19 in Pflegeeinrichtungen

Liebe Angehörige,

Liebe Bevollmächtigte und Betreuer,

 

heute möchte ich mich an Sie wenden, da uns die ersten Informationen zu den Impfungen gegen Covid 19 in Pflegeeinrichtungen vorliegen und wir bereits jetzt die nötigen Vorbereitungen für unsere Bewohner- / Innen treffen möchten.

Generell wird es zentrale Impfzentren geben sowie mobile Impfzentren die ins Pflegeheim kommen.

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Meldung der impfwilligen Personen
  2. Unterschriebener Aufklärungsbogen nach Aufklärung durch Hausarzt
  3. Hausarzt muss eine Impftauglichkeit ausstellen

 

Sie als Bevollmächtigte / Betreuer müssten mit Ihren Angehörigen sprechen (sofern dies möglich ist) und uns eine Rückmeldung geben, ob grundsätzlich die / der Bewohner / In geimpft werden möchte.

Der zuständige Hausarzt führt eine Aufklärung durch, dieser Aufklärungsbogen muss durch den Bewohner oder den Bevollmächtigten / Betreuer unterschrieben werden.

Ebenfalls muss der Hausarzt eine Impftauglichkeit ausstellen.

Diese Unterlagen müssen wir bei dem Impftermin vorlegen. Die Impfung wird in den Impfausweis eingetragen, sollte kein Impfausweis mehr vorhanden sein, wird eine Impfbescheinigung ausgestellt.

Bitte melden Sie mir schnellstens, ob Ihre Angehörige generell impfwillig sind oder nicht.

Ein Termin für unsere Einrichtung ist uns noch nicht bekannt. Alle weiteren Informationen werden wir noch erhalten.

 

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

 

Bleiben Sie alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Escoz
Einrichtungsleitung