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Eingeschränktes Besuchsrecht

Liebe Angehörige,

Liebe Betreuer und Bevollmächtigte,

Liebe Besucher und Gäste,

 

nach erneutem Austausch mit unserem Krisenstab und einer individuellen Risikobewertung, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir zum Wohle unserer Bewohner-/Innen

auf ein generelles Besuchsverbot verzichten.

 

Wir ersetzen das Besuchsverbot durch ein eingeschränktes Besuchsrecht. Sie können Ihre Lieben bis zu 3x in der Woche in der Einrichtung besuchen.

 

Bitte beachten Sie dabei die folgende Vorgehensweise:

 

  • Bitte melden Sie Ihren Besuch in der Verwaltung an
  • 3 Besuche in der Woche auf dem Zimmer möglich, mit jeweils einer Person
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten der Einrichtung und für den kompletten Besuch
  • Händedesinfektion durchführen
  • Registrierung zwecks Nachverfolgung
  • Bei krankheitsbedingten Unwohlsein, ist von einem Besuch abzusehen

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Bleiben Sie alle gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Escoz
Einrichtungsleitung