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Besuchskonzept ab 01.04.2021

Liebe Angehörige,

Liebe Betreuer,

Liebe Besucher,

 

gerne informiere ich Sie heute über das neue Besuchskonzept in Pflegeeinrichtungen, welches wir gemäß dem Land Hessen ab dem 01.04.2021 umsetzen werden.

 

Allgemeine Besuchsregelung

Bewohner-/Innen dürfen täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen empfangen (ohne eine zeitliche Eingrenzung).

Die Voraussetzung für einen Besuch ist nach wie vor ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2.

Ein PoC-Antigentest darf höchstens 48 Stunden und ein PCR-Test höchstens 3 Tage vor Besuch vorgenommen werden.

 

In unserer Einrichtung kann ein PoC-Antigentest an den folgenden Tagen mit Voranmeldung in der Verwaltung,
in der Zeit von 10:00 – 17:00 Uhr durchgeführt werden:

 

  • Dienstags
  • Donnerstags
  • Samstags

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein an dem vereinbarten Termin zu kommen, bitten wir Sie diesen in der Verwaltung abzusagen.

 

Möchten Sie an anderen Tagen zu Besuch kommen ist dies ebenfalls in der Zeit von 10:00 – 17:00 Uhr möglich (ohne Voranmeldung). Hier müssen Sie ein negatives Testergebnis von einer anerkannten Teststelle von extern mitbringen (Selbsttest ist nicht anerkannt). Unser Personal öffnet Ihnen die Tür und überprüft das Testergebnis. Bitte füllen Sie einen Besucherzettel aus und werfen diesen in die dafür vorgesehene verschlossene Box.

Weiterhin behalten die bekannten Schutzmaßnahmen ihre Gültigkeit:

  • Das Tragen von genormten FFP2, KN95-, N95 – Masken ohne Ausatemventil in der Einrichtung verpflichtend
    (während des kompletten Besuchs)
  • Der Besuch findet ausschließlich in dem jeweiligen Bewohner-/Innen Zimmer statt
  • Durchführung der Händedesinfektion und Einhaltung der AHA Regeln
  • Das Verlassen der Einrichtung ist jederzeit möglich und bei Rückkehr werden keine Quarantänemaßnahmen vorgenommen

 

Hinweis: auch wenn Sie geimpft sein sollten, entfällt die Durchführung eines Schnelltestes und das Tragen einer Maske nicht!

 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der erste Samstag für die Testung in der Einrichtung der 10.04.2021 sein wird.

Da wir die Umsetzung der neuen Besuchsregelung kurzer Hand organisatorisch und personell planen mussten, ist es uns daher noch nicht möglich am 03.04.2021 in der Einrichtung zu testen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Ostern und bleiben Sie gesund!

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Escoz
Einrichtungsleitung