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Wir haben einen Heimbeirat

Am 05.01.2021 war es so weit. Unsere Bewohner und Bewohnerinnen durften den ersten Bewohnerbeirat der DOREAFAMILIE Dietzenbach wählen. Begonnen wurde mit der Bildung des Wahlausschusses aus Mitarbeitern des Hauses. Am Tag der Wahl gegen 10 Uhr sind die Mitglieder des Wahlausschusses von Zimmer zu Zimmer gegangen damit pünktlich die Wahlkreuze gesetzt werden können.

Der Bewohnerbeirat hat die Aufgabe, zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnerschaft zu vermitteln. Er ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht.

Bitte nehmen Sie als Bewohnerin oder Bewohner den Bewohnerbeirat in Anspruch um Ihre persönlichen Lebensverhältnisse mit zu gestalten, ihre eigene Wohnkultur zu schaffen, Anregungen zur Verbesserung der Qualität beizutragen und aktiv in allen Angelegenheiten mitwirken zu können. Wir gratulieren unserem ersten Bewohnerbeirat und möchten ihn nun gerne vorstellen.

Unser neuer Bewohnerbeirat

Unsere Heimbeiratsvorsitzende: Frau Ingeborg Kress

Herr Robert Kress

Stellvertretender Vorsitzender: Herr Peter Neff

Mit nur 45 Bewohnern in unserer Einrichtung reichen vorerst 3 Heimbeiratsmitglieder. Sobald wir 51 Bewohner aufgenommen haben, rücken neue Mitglieder des Heimbeirates nach. Die Mitglieder mit den nachfolgend höchsten Stimmenanteil sind Herr Ulrich Eisenblätter und Herr Peter Seiz vom Seniorenbeirat Dietzenbach. Wir freuen uns schon auf die Beiden und werden sie informieren, sobald es soweit ist.

Der Einrichtungsbeirat

Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken durch einen Einrichtungsbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.

Er wird alle 2 Jahre neu gewählt und besteht aktuell aus 3 Mitgliedern. Später, bei Mehrbelegung wird auf 5 Mitglieder aufgestockt.

Die Aufgaben und Mitwirkung des Einrichtungsbeirats sind im Heimgesetz und der Heimmitwirkungsverordnung geregelt.

Aufgaben des Einrichtungsbeirats sind unter anderem:

  • Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken
  • Die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung

(*Auszug aus 29 der Heimmitwirkungsverordnung)

Der Einrichtungsbeirat hat bei bestimmten Entscheidungen der Leitung oder des Trägers ein Mitwirkungsrecht, wie z.B.:

  • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Heimordnung
  • Änderung der Entgelte des Heimes
  • Planung oder Durchführung von Veranstaltungen
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung Selbstbestimmt leben. Professionell betreut werden.