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Der Heimbeirat der DOREAFAMILIE Dietzenbach ist nun komplett

Am Montag den 14.06.2021 hat sich der Heimbeirat getroffen und sich neu gebildet. Die Mitglieder stellen wir Ihnen nun nach und nach vor.

Hr. Michael Götz-Pijl - Vorsitzender des Einrichtungsbeirates Der DOREAFAMILIE Dietzenbach

Herr Götz-Pijl beschreibt sich selbst folgendermaßen, dabei grinst er schelmisch.

- typischer Krebs im Juni geboren
- 41 Jahre jung
- kocht gerne und gut und ist ein leidenschaftlicher Esser was man sehen kann
- liebe Musik aller Art
- liebt Kochsendungen im TV (und hat auch schon bei allen die es gibt teilgenommen)
- verheiratet
- Selbstständig als Berater für Zoll- und Außenwirtschaft
- Selbstständig als Caterer und Mietkoch
- Kochbuchautor (2 veröffentlicht --das 3. folgt)
- politisch engagiert für die PARTEI
- Diplom Betriebsökonome
- Ausgebildeter Sommelier (Weinspezialist) IHK für Gastronomie
- Logen-Winzer mit eigenem Rieslingwein aus dem Rheingau

Seine Telefonnummer und seine Emailadresse gibt er gerne heraus, damit er auf dem kurzen Weg kontaktiert werden kann: Tel: 0178-3464972; Mailadresse:  Artephios@gmx.de 

Fr. Ursula Droege - Mitglied des Einrichtungsbeirates der DOREAFAMILIE Dietzenbach

Hr. Ulrich Eisenblätter - Mitglied des Einrichtungsbeirates der DOREAFAMILIE Dietzenbach und
Beisitzer (Pressewart) im Vorstand der Seniorenhilfe Dietzenbach e.V

Hr. Peter Seiz - Mitglied des Einrichtungsbeirates der DOREAFAMILIE Dietzenbach und Beisitzer (Pressewart) im Vorstand der Seniorenhilfe Dietzenbach e.V

Hr. Kress - Mitglied des Einrichtungsbeirates Dietzenbach

Der Einrichtungsbeirat

Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken durch einen Einrichtungsbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.

Er wird alle 2 Jahre neu gewählt und besteht aktuell aus 3 Mitgliedern. Später, bei Mehrbelegung wird auf 5 Mitglieder aufgestockt.

Die Aufgaben und Mitwirkung des Einrichtungsbeirats sind im Heimgesetz und der Heimmitwirkungsverordnung geregelt.

Aufgaben des Einrichtungsbeirats sind unter anderem:

  • Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken

  • Die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern

  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung

(*Auszug aus 29 der Heimmitwirkungsverordnung)

Der Einrichtungsbeirat hat bei bestimmten Entscheidungen der Leitung oder des Trägers ein Mitwirkungsrecht, wie z.B.:

  • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Heimordnung

  • Änderung der Entgelte des Heimes

  • Planung oder Durchführung von Veranstaltungen

  • Alltags- und Freizeitgestaltung

  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung Selbstbestimmt leben. Professionell betreut werden.