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Aktuelle Regelungen der Besuche im Haus

Liebe Angehörige, Freunde und Besucher

Wir möchten Sie mit den aktuellen Besuchsregeln ab 01.04.2021 vertraut machen.

Besuche im Haus

Ab dem 01.04.2021 dürfen sie wieder Besuche auf den Zimmern ihrer Angehörigen vornehmen.

Was genau heißt das und wie gehen wir jetzt vor?

Die Besuche in den Besucherzimmern entfallen komplett.

  • Es sind nun 2 Besucher pro Tag/ pro Bewohner möglich. Sprechen sie sich innerhalb der Familie bitte ab wer, wann kommen möchte.

  • Es sind nur Besuche auf dem Zimmer möglich.

  • Sie gehen bitte auf direktem Weg in das Zimmer und auch wieder zurück.

  • Sie gehen bitte nicht im Haus spazieren oder in unserer Außenanlage und halten sich nicht in den Gemeinschaftsräumen auf.

  • Bitte vermeiden sie den direkten Kontakt zu Mitarbeitern und Bewohnern

  • Besucher müssen das Mindestalter von 14. Jahren erreicht haben. Kinder dürfen derzeit leider nicht die Einrichtung betreten.

Die Besuche sind täglich möglich im Zeitraum von 10.00 – 17.00 Uhr.

Es besteht ununterbrochene Tragepflicht von FFP2 Masken während des Besuches. Wir behalten uns vor, bei Nicht tragen der Maske, den Zutritt zum Haus nicht zu gestatten.

Besuche sind nur mit einem gültigen, schriftlich bescheinigenden Antigentest/ Schnelltest erlaubt. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Lassen sie daher bitte stets auch die Uhrzeit darauf vermerken.

Wir testen im Haus nur noch an folgenden Tagen: MITTWOCH und SAMSTAG (10.00 - 17.00 Uhr). Diese Tests finden in unserer Tagespflege statt (ehemaliger Besuchereingang zu den Besucherzimmern). Nach dem Test gehen sie mit ihrer Bescheinigung zum Haupteingang und klingeln da.

An den anderen Tagen besorgen sie sich bitte einen schriftlich attestierten Test und bringen den zum Haupteingang mit. (Wenn sie sich bei uns Mittwoch und samstags testen lassen, dann können sie am Folgetag – 24h – noch einmal kommen. Ein Test pro Woche in den Testzentren ist kostenfrei. Wenn sie dann Beispielsweise den Montag sich testen lassen, können sie auch den Dienstag kommen.)

Spaziergänge

Gerne dürfen Sie Ihre Angehörigen abholen für Spaziergänge außerhalb der Einrichtung. Wenn sie die Angehörigen selber aus dem Zimmer abholen möchten, dann müssen sie eine gültige Testbescheinigung vorlegen. Wenn sie ihre Angehörigen außerhalb des Hauses in Empfang nehmen, benötigen sie keine Bescheinigung. Dann wäre es aber ratsam, rechtzeitig anzurufen, damit die Pflegemitarbeiter ihren Angehörigen rechtzeitig fertigmachen kann.

Am Wochenende kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten am Haupteingang kommen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Bei Fragen zu den Besuchsregelungen wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Grammlich (Vertretung Frau Bettina Metz) unter 06074/62790-480.

Erreichbarkeit ist von Montag – Freitag von 09.00 – 16.00 Uhr.26