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ACHTUNG - ÄNDERUNG DER BESUCHSREGELUNG IN DER DOREAFAMILIE DIETZENBACH

Sehr geehrte Angehörige, Freunde und Besucher,

nach dem erneuten Lockdown und den Vorgaben des hessischen Ministerpräsidenten, haben wir unser Besucherkonzept folgendermaßen angepasst:

Jeder Angehörige wird vor den Besuchen in den Besucherräumen getestet! Nur mit Testung und negativen Ergebnis, ist ein Zutritt in die Besucherräume möglich.

Besuche allgemein:

  • Wir möchten Sie mit den aktuellen Besuchsregeln vertraut machen.
  • Um planen zu können, bitten wir BesucherInnen sich unbedingt und unabdingbar vorab telefonisch anzumelden.
  • Ohne vorherige, telefonische Anmeldung, können wir Ihnen leider keinen Besuch im Haus ermöglichen.
  • Wenn möglich, bringen sie bitte einen eigene FFP2 Maske
  • die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten (Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, es ist eine FFP2 Maske zu tragen.)
  • Besucher müssen das Mindestalter von 14. Jahren erreicht haben. Kinder dürfen derzeit leider nicht die Einrichtung betreten.

Besuche in den Besuchsräumen

Wir verändern unsere Besuchszeiten damit wir sie alle vor den Besuchen testen können. Ohne Testung, können wir sie nicht mehr in die Besucherräumlichkeiten lassen. Bitte ermöglichen sie es, eine viertel Stunde vor dem geplanten Besuchstermin da zu sein, damit Ihre Zeit nicht von der Besuchszeit abgeht.

Die Besuchstage am Donnerstag und am Sonntag entfallen komplett.

Es sind nur noch 2 Besuche pro Woche/ pro Bewohner möglich. Sprechen sie sich innerhalb der Familie bitte ab wer, wann kommen möchte. 

Die Besuche sind weiterhin auf 1 Stunde begrenzt.

Besuche zu zweit sind nur noch möglich, wenn sie aus einem Hausstand kommen. Kommen sie aus verschiedenen Hausständen müssen wir sie bitten, getrennte Besuchstermine zu vereinbaren.

Lebensmittel dürfen weder mitgebracht, noch verzehrt werden. Es besteht ununterbrochene Tragepflicht von FFP2 Masken während des Besuches. Auch hier behalten wir uns vor, bei Nicht tragen der Masken, den Zutritt zu den Besucherräumen nicht zu gestatten.

Es stehen 2 Besucherzimmer zur Verfügung, welche wie folgt, gebucht werden können:

Montag bis Freitag (außer Donnerstag) sind folgende Zeitfenster zu vergeben:

  • 10.45 Uhr
  • 13.00 Uhr
  • 14.15 Uhr
  • 15.30 Uhr

Samstag sind folgende Zeitfenster zu vergeben:

  • 13.00 Uhr
  • 14.15 Uhr
  • 15.30 Uhr

Die Besuche an Heiligabend, am 1.+ 2. Weihnachtsfeiertag bleiben, wie oben beschrieben, möglich.

  • Besuche auf den Zimmern
  • Besuche auf den Zimmern sind ausschließlich für besuchsberechtigten Personen wie folgt möglich:
  • Besuche sind unbedingt und unabdingbar, vorher, telefonisch anzumelden.
  • Besucher für die Bewohnerzimmer klingeln bitte IMMER am Haupteingang und nicht am Nebeneingang! Bitte rechnen sie auch mal mit einer längeren Wartezeit bis zum Öffnen der Türen.
  • Ausgenommen von den Beschränkungen der Besuche im Hinblick auf die Besuchszeit und die Anzahl der besuchsberechtigten Personen sind
  • Seelsorgerinnen und Seelsorgern,
  • von Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung,
  • von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren,
  • von externen Mitgliedern des Einrichtungsbeirates bzw. externen Einrichtungsfürsprecherinnen und Einrichtungsfürsprechern,
  • im Rahmen einer Behandlung der spezialisierten Palliativversorgung nach § 37b Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Besuche aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder wenn aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist sowie
  • Besuche zur Begleitung von Sterbeprozessen. Angehörige können jederzeit, bitte dennoch mit telefonischer Anmeldung (auch kurzfristig), auf die Zimmer.
  • Der Besucher muss auf direktem Weg in das Zimmer gehen und zum Ende des Besuches wieder auf direktem Weg vom Zimmer zum Ausgang. Kontakt zu anderen Bewohnern oder Mitarbeitern ist NICHT gestattet und auf einen Mindestabstand von 1,5m ist zu achten. Es ist eine FFP2 Maske und ein Schutzkittel zu tragen.
  • Sollten Sie noch Anliegen zu besprechen haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

Spaziergänge

Gerne dürfen Sie Ihre Angehörigen abholen für Spaziergänge außerhalb der Einrichtung. Auch hier wird darum gebeten, dass die Abstands- und Hygieneregeln des Kreises Offenbach eingehalten werden (Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten, es ist eine FFP2 Maske zu tragen.) Beachten sie die Ausgangssperre und unsere Verwaltungsöffnungszeiten.

Diese Ausflüge sind nur während der Verwaltungsöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 13:00 bis 17:00 Uhr) möglich. Am Wochenende kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten am Haupteingang kommen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Zur telefonischen Terminvereinbarung und bei Fragen zu den Besuchsregelungen wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Grammlich (Vertretung Frau Bettina Metz) unter 06074/62790-480. Erreichbarkeit ist von Montag – Freitag von 09.00 – 16.00 Uhr.