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10.05. - NEUE EINLASSREGELN

Liebe Angehörigen, liebe Bewohner und Betreuer,

mit heutigem Datum (10.05.2021) hat das Land Niedersachsen schriftlich mitgeteilt, wie Pflegeeinrichtungen die neuen Richtlinien umzusetzen haben.
Im Wesentlichen geht es darum, dass Teilhabe- und Besuchsrecht unserer Bewohner nicht unverhältnismäßig einzuschränken. (den Bewohnern so viel Rechte wie möglich ermöglichen)
Grundsätzlich sprechen wir über 4 Gruppen:
1. Gruppe: Die vollständig Geimpften (15 Tage nach 2. Impfung)
2. Gruppe: Die Genesenen (ist: wer vor min. 28 Tagen und höchstens 6 Monaten positiv getestet wurden)
3. Gruppe: Die nicht geimpften Menschen (keine- oder bisher nur eine Impfung)
4. Gruppe: Dienstleister

Um den restlichen Text gut zu verstehen, teilen Sie sich bitte in eine dieser Gruppen ein und lesen Sie zunächst nur den für Sie zutreffenden Abschnitt.

Als nächstes spricht man über den Nachweis dieser Gruppen:
1. Gruppe: Nachweis per Impfausweis oder schriftlicher Impfnachweis
2. Gruppe: Schreiben vom Gesundheitsamt mit Zeitraum der Infektion
3. Gruppe: hier gilt der individuelle negative POC-Test (max. 24 Std.)
4. Gruppe: Dienstleister

Wesentliche Änderung innerhalb der Gruppe:
1. Gruppe:
Mitarbeiter:
- Pflicht zur Testung entfällt vollständig
- das Tragen von FFP2-Masken entfällt (auch am Bewohner) -> MNS ist erforderlich
- Bewohner ohne vollständige Impfung können mit MNS versorgt werden
Besucher:
- Pflicht zur Testung entfällt
- das Tragen von FFP2-Masken entfällt
- das Tragen einer MNS-Maske ist verpflichtend (keine selbst hergestellten)
- nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)

2. Gruppe:
Mitarbeiter:
-  Pflicht zur Testung entfällt vollständig
- das Tragen von FFP2-Masken entfällt (auch am Bewohner) -> MNS ist erforderlich
- Bewohner ohne vollständige Impfung können mit MNS versorgt werden
-> dieses gilt nur bis zu 6 Monate nach Bescheinigung des Gesundheitsamtes (danach gelten Sie wie 3. Gruppe: nicht geimpfte Menschen)
Besucher:
- Pflicht zur Testung entfällt
- das Tragen von FFP2-Masken entfällt
- das Tragen einer MNS-Maske ist verpflichtend (keine selbst hergestellten)
- nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)
-> dieses gilt nur bis zu 6 Monate nach Bescheinigung des Gesundheitsamtes (danach gelten Sie wie 3. Gruppe: nicht geimpfte Menschen)

3. Gruppe:
Mitarbeiter:
- tägliche Testpflicht
- das Tragen von FFP2-Masken
- Bewohner ohne vollständige Impfung können nur mit FFP2-Masken versorgt werden
Besucher:
- tägliche Testpflicht (beim Besuch von Bewohnern außerhalb der angebotenen Besuchszeiten vom Haus ist hierfür ein externer aktueller negativer Testnachweis mitzuführen)
- das Tragen von FFP2-Masken ist verpflichtend
- nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)

4. Gruppe: Dienstleister
- tägliche Testpflicht beim Betreten der Einrichtung
- das Tragen von FFP2-Masken ist verpflichtend
- nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)

Wie viele Besucher können pro Bewohner empfangen werden?
Unter Einhaltung des 1,5m Abstandes können im Zimmer des Bewohners bis zu 3 Personen empfangen werden.

Wann darf Besuch empfangen werden?
An jedem Tag der Woche zu jeder Zeit. (Bitte Regelungen hierzu an der Eingangstür beachten)

Jetzt nochmal für uns - Was bedeutet das?
Wir werden weiterhin unsere Öffnungszeiten haben, in denen wir POC-Tests anbieten. Kommen Sie außerhalb dieser Zeiten, dürfen Sie dennoch unsere Einrichtung betreten, müssen aber oben aufgeführte Nachweise extern erbringen. Rufen Sie auf der jeweiligen Station an (siehe Aushang Tür), damit Ihnen der Einlass gewährt wird.

Das Wichtigste für uns im Haus ist, dass wir weiterhin so ruhig und vernünftig wie bisher miteinander kommunizieren und Individualitäten individuell im vernünftigen Ton regeln. Im Vordergrund soll immer der Schutz aller stehen.

Wenn Ihnen dies alles zu kompliziert ist, sprechen Sie uns gerne an und dann werden wir Ihnen die Spielregeln mündlich erläutern.

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
C. Grosse