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Besuche und Verlassen der Einrichtung sind weiterhin möglich......

..... solange es nicht zum Ausbruch kommt. Und wir tun alle miteinander alles, was zur Verhinderung eines Ausbruchs möglich ist.

Bitte helfen Sie uns dabei, liebe Angehörige, sehr geehrte Ärzte, Therapeuten und Gäste.

 

Regelungen zum Besuchen in der Einrichtung und am Außengelände

Prämissen: Beim Auftreten von SARS-CoV-2-Infektionen in der Einrichtung sind keinerlei private Besuche zulässig.

  • Der Schutz der Bewohner vor einer Ausbreitung des Corona-Virus in der Einrichtung hat für unser Handeln die höchste Priorität.
    • Nur unter Umsetzung der hier beschriebenen Sicherheits-, Hygiene- und Nachverfolgemaßnahmen, lassen wir Besuche zu.
  • Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten ist nicht zulässig.
  • Die/der BesucherIn trägt während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung und hält den Mindestabstand von 1,5 m ein. Atemschutzmasken mit Ausatmungsventil sind nicht geeignet, da durch das Ventil Tröpfchen in die Umgebung gelangen können.
  • Nach Möglichkeit trägt zum gegenseitigen Schutz auch die/der BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz, wenn tolerierbar.

Beschreibung der räumlichen Struktur / der räumlichen Möglichkeiten

  • Für Treffen im Freien schaffen wir Barrieren in der Außenanlage (große Tische) / Kennzeichnungen zum Einhalten der Abstandsregel (optische oder physische Barrieremaßnahmen, z.B. gesonderter Bereich, Markierungen, Trennwand aus Plexiglas).
  • Besuche in den Zimmern werden erlaubt für jeweils nur eine Person gleichzeitig unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln. Alle Besuche sind grundsätzlich täglich möglich. Konkrete Terminabstimmungen sind nicht erforderlich.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch beim Warten vor der Einrichtung schon eine Mund-Naschen-Maske getragen wird und die Abstandsregeln einzuhalten sind. Und es ist zu berücksichtigen, dass es zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann.
  • Keine Speisen und Getränke während des Besuches.
  • Kein Körperkontakt, ausser in begründeten einzelnen Fällen, wobei die geltenden Schutzmaßnahmen / Schutzbekleidungen nach Weisung durch das Personal einzuhalten sind.

Terminierung und Organisation der Besuche

  • Über einen durch EL und Verwaltung gemeinsam genutzten Kalender können Termine abgestimmt werden, müssen aber nicht. Besuche in den Zimmern müssen in einen zeitlichen Korridor gelegt werden, um auch den Mitarbeitern genügend Raum für Vor- und Nachbereitung und für die Abstandsregeln zu geben. Deshalb bitten wir Angehörige, die folgenden Besuchszeiten zu berücksichtigen: 10.30 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Angehörige werden gebeten,  Versorgungs- und Ruhezeiten der Bewohner zu akzeptieren. Um eine Übersicht zu behalten, tragen sich alle Besucher in bewohnerbezogene Listen ein und geben gesondert ihre kompletten Kontaktdaten an für Zwecke der Nachverfolgung.
  • Vorerst dürfen im Zimmer immer nur max. 2 Angehörige aus einem Haushalt zu Besuch sein, um den Abstand zu sichern. Im Aussengelände dürfen sich unter Einhaltung der Hygieneregeln incl. Mund-Nasen-Schutz bis zu 9 Besucher (aus einem Haushalt) mit einem Bewohner treffen. Unangemeldeter Besuch über die Terrassen ins Haus ist nicht gestattet.
  • EL  und Mitarbeiterinnen der Verwaltung und der TB begleiten und kontrollieren die Besuche sehr aktiv, bleiben jedoch nicht beim Besuch dabei.
  • Bei Betreten der Einrichtung werden die Besucher mit ihrem Einverständnis registriert (Besuchsdatum, Besucher- und Bewohnername, Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer), um für eine evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert werden zu können.
  • Kontaktfreie Messung der Körpertemperatur an der Stirn mit einem Ultraschalltermometer und Dokumentation der Temperatur. Wenn diese höher ist als 37,5° gilt ein Betretungsverbot, das in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung bei Plausibilität der Temp. (z.B. Zahnwurzelentzündung oder ähnl.) eine Einzelfallentscheidung erfordert, die dann dokumentiert wird.

Hygiene

  • Beim erstmaligen Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren. Ein Mund-Nasen-Schutz wird vorausgesetzt.
  • Bei Betreten der Einrichtung führt die/der BesucherIn eine Händedesinfektion durch, ggfs. auch zwischendurch wiederholen.
  • Bei Besuch im Bewohnerzimmer führt die/der BesucherIn vor Betreten und bei Verlassen eine Händedesinfektion durch.
  • Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf auch kein Essen mitgebracht werden.
  • Nach Möglichkeit trägt auch die/der BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz, wenn tolerierbar.

 

Verlassen der Bewohner der Einrichtung

Bewohner, die die Einrichtung verlassen wollen, melden sich dafür an der Rezeption. Dort ist ein Formular zur Nachverfolgung des Ausgangs vom Bewohner auszufüllen und die Mitarbeiterin weist den Bewohner ausdrücklich auf die Einhaltung der allgemeinen Corona Verhaltensregeln hin, die auch auf dem Formular vermerkt sind. Eine  Pflegekraft begleitet den Bewohner zum Ausgang, sofern der das nicht mehr alleine kann.

Nach Rückkehr in die Einrichtung meldet sich der Bewohner am Haupteingang, desinfiziert sich die Hände und wird dort von der Pflegekraft wieder abgeholt. Das Verlassen der Einrichtung sowie die Rückkehr in die Einrichtung wird unter Erfassung der Uhrzeit auf dem vor dem Verlassen unterschriebenen Formular dokumentiert. Das Formular wird dann zentral in einem Ordner in der Verwaltung abgelegt.