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Leichte Lockerungen mit der aktuellen Verordnung

Liebe Angehörige, liebe Betreuer und Besucher,

mit der neusten Verordnung des Land Niedersachsens vom 19.04.21 haben wir gute Nachrichten für Sie.

Wenn Sie eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung (beide Impfungen) gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 durch Vorlage ihres Impfausweises oder einer Impfbescheinigung vorweisen können, dürfen Sie unsere Einrichtung wieder ohne Schnelltest betreten.

Auch dürfen Sie unter diesen Voraussetzungen mit einer medizinischen Maske (OP-Maske) zu Ihren Lieben/zu Betreuenden.

Die vorherige Terminvergabe sowie unsere Hygieneauflagen (Kontaktformular, Temperaturmessung, Händedesinfektion und Abstandsgebot) bleiben natürlich weiterhin bestehen.

Für Fragen und zur Terminvergabe sind wir für Sie unter der Telefonnummer 0 51 32 / 82 93 - 0 zu erreichen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!