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Aktuelle Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona – Virus – SARS – CoV- 2

Mit heutigem Datum (10.05.2021) hat das Land Niedersachsen, schriftlich in der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona – Virus – SARS – CoV- 2 mitgeteilt, wie Pflegeeinrichtungen die neuen Richtlinien umzusetzen haben.
Im Wesentlichen geht es darum, dass Teilhabe- und Besuchsrecht, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes, dass Leben unserer Bewohner, in unserer Einrichtung, wieder verstärkt an den Vorgaben des NuWG zu orientieren.

Weitere Informationen finden Sie hier in der pdf-Datei: