Direkt zum Inhalt

Infoschreiben vom 22.06.2021

Liebe Angehörige, Liebe Besucher, Liebe Betreuer,
wir möchten Sie über Änderungen des Besucherverfahrens informieren, die uns von dem Land NRW, sowie dem Gesundheitsamt und der WTG aus Hagen nahegelegt worden sind.

Für vollständig geimpfte (14 Tage nach der Zweitimpfung) und für Genesene, bei denen die Ansteckung 28 Tage her ist und maximal 6 Monate alt ist, gelten folgende Neuerungen:
- Die Masken- und Abstandspflicht entfällt

Wir bitten Sie, dass Sie uns Ihre Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung als Kopie mitbringen, sodass Sie auf die POC Testungen und auf die Maskenpflicht für die Zukunft verzichten können.

Regelungen für Besuche:
Der Einlass erfolgt über den Haupteingang
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung von 08:30 -17:30 Uhr besetzt ist.
Außerhalb dieser Zeit kann es zu Wartezeiten kommen.

Die Testzeiten:
Der Einlass ist über den Hintereingang (Parkplatz)
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr und Freitag: 16:00 – 17:30 Uhr
Dienstag und Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Sie sich Werktags, für einen Test/Besuch 24Std vorher unter der Rufnummer: 02331 – 3673749 anmelden müssen.

Wir müssen Ihnen leider den Zutritt untersagen, wenn:– Sie in der Einrichtung keinen POC Test und Kurzscreening durchführen lassen wollen, (ausgenommen genesen/geimpft/getestete)
– Keinen oder älter als max. 48 Std. POC Bescheinigung
– Der Durchgeführte POC Test positiv ist und/oder Sie Symptomatik aufweisen

Bitte beachten Sie:Es sind max. fünf Hausstände pro Bewohner gestattet (bei nicht geimpften/genesenen).

Ablauf:– Beim Betreten werden Sie von der Verwaltung/soz. Dienst oder der Pflege empfangen und es wird ein Kurzscreening (Datum, Kontaktdaten, Bewohnername, Uhrzeit bei Betreten, Messung und Dokumentation der Körpertemperatur, Abfrage nach Symptomfreiheit) durchgeführt (ggf. sowie ein POC Test)
– Sie tragen selbstständig die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes!– wir empfehlen die AHA-Regeln zu beachten
Sie gehen selbstständig und auf den kürzesten Weg in das Bewohnerzimmer und verlassen dieses selbstständig.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich entweder im Bewohnerzimmer oder im Garten mit dem Bewohner aufhalten dürfen, um den Abstand zu anderen Bewohnern, die nicht geimpft oder genesen sind, zu wahren.

Das gemeinsame Verlassen der Einrichtung ist natürlich weiterhin möglich.

Wir bitten Sie unsere Vorgehensweise zu verstehen und appellieren an Sie, dass Sie für den Schutz anderer mitverantwortlich sind.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!