Direkt zum Inhalt

Erweiterte Schutzmaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Angehörige und Betreuer,
sehr geehrte Besucher,

ich möchte Sie auf die Allgemeinverfügung vom 01.11.2021 (s. Anhang) aufmerksam machen, wonach die 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 beträgt und folglich ab dem 03.11.2021 erweiterte
Schutzmaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung greifen.

Die Inzidenz der Neuinfektionen im Landkreis Göttingen liegt heute bei: 71,3.

Eine fünftägige Überschreitung des Schwellenwerts von 50 wurde am gestrigen Montag formal festgestellt .
Ab Mittwoch, 03.11.2021, gilt daher die 3G-Regel für den Landkreis Göttingen.

Zur Erläuterung:

Es gelten die Regeln der Corona-Landesverordnung. Das sind grundsätzlich die Basisschutzmaßnahmen:

Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen,
Tragen eine medizinischen Maske in Räumen,
ausreichend Hygiene,
regelmäßiges Lüften.

Für „Heime“ im Sinne des § 2 NuWG gilt damit folgendes:

„Bei nach § 3 Corona-VO festgestellter Warnstufe 1 oder, wenn der Leitindikator „Neuinfizierte“ gemäß § 2 Abs. 3 Corona-VO mehr als 50 beträgt, müssen nach
§ 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 4 Corona-VO Personen, die Dienstleistungen eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen entgegennehmen (z. B. Friseur)
oder an einer Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen teilnehmen (z. B. Vortrag),
geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Corona- VO nicht für religiöse Veranstaltungen (z. B. Andacht). Ebenso ist die
alltägliche Pflege, die ebenfalls körpernah erbracht und entgegengenommen wird, davon ausgenommen.“

Bei Fragen ihrerseits stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung

Bleiben Sie Gesund

Ihr Team der DOREAFAMILIE Gieboldehausen