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Besuchsregelungen ab 03.08.2021

Liebe Angehörige und Besucher,

hier die neuen Regelungen. Sie sind weitestgehend unverändert:

  1.  Besucherinnen und Besuchern erhalten Zutritt, wenn sie über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen, wobei die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PCR-Tests oder POC-Antigentests höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein darf und die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen muss. Dies gilt nicht für nachweislich geimpfte oder genesene Personen.
  2. Symptomfreiheit bezogen auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der besuchenden und der besuchten Person,
  3. Anmeldung und Registrierung der Besuche durch die Einrichtung; zum Zweck der Infektionskettenverfolgung sind Namenslisten der Besucherinnen und Besucher zur Kontaktverfolgung nach § 8 zu führen, Nr. 59 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Mai 2021 437 oder mittels Luca-App.
  4. Einweisung von Bewohnerinnen oder Bewohnern und Besucherinnen oder Besuchern in Hygienemaßnahmen, Dokumentation der durchgeführten Einweisungen in die Hygienemaßnahmen,
  5. § 3 gilt für Besucherinnen oder Besucher entsprechend;
  6. Besucherinnen und Besucher haben zur besuchten Person sowie zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht für Besucherinnen und Besucher nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, sofern während des Besuchs die Bewohnerin oder der Bewohner und die Besucherin oder der Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und vor sowie nach dem Besuch bei den Besucherinnen und Besuchern und den besuchten Personen eine gründliche Händedesinfektion erfolgt.

Die Besuchszeiten haben sich geändert: Von Montag-Freitag können Sie ohne Termin von 09:00 - 16:30 Uhr Ihre Angehörigen besuchen. Am Wochenende ist unsere Besuchszeit von 14:00 - 16:30 Uhr ohne Termin.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!