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Aktuelle Corona Regelungen zum 02.04.2022

Sehr geehrte Angehörige , Besucher des Hauses , sehr geehrte Damen und Herren , mit Stand zum 02.04.2022 des Landes Hessen zum Infektionsschutzgesetz gilt folgende Regelung :

Ab Betreten der Einrichtung gilt wie gehabt das Tragen einer Schutzmaske während des gesamten Aufenthaltes .
Es werden von vollständig geimpften oder genesenen Personen ab sofort keine Schnelltests mehr verlangt , es langt der Nachweis das sie geimpft oder genesen sind ( Zb . Impfausweis , Bescheinigung , Handy App ) .
Ungeimpfte benötigen nach wie vor einen Antigentest ( Schnelltest ) der nicht älter als 24 Stunden zurückliegt. 
Es werden ab sofort keine Daten mehr von ihnen verlangt , sie müssen keinen Informationszettel mehr ausfüllen . 
Um ihren Impfstatus zu überprüfen melden sie sich bitte bei Besuchsantritt wie gewohnt an der Rezeption an . 
Wir danken für ihr Verständnis .