Informationen für Kund*innen der DOREA Energy Beteiligungsgesellschaft mbH zur Soforthilfe Dezember 2022
Im November 2022 hat der Bundesrat entschieden, Erdgas- und Wärmekunden im Dezember dieses Jahres mit einer einmaligen Soforthilfe zu entlasten. So übernimmt der Bund für Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen einen Teil der Erdgaskosten. Als zweite Stufe des Entlastungspakets ist eine Gaspreisbremse vorgesehen (s.u.).
Selbstverständlich setzt die DOREA Energy Beteiligungsgesellschaft mbH diese Regelungen unverzüglich um. Ihrerseits besteht kein Handlungsbedarf.
Für Gaskunden sind zwei Schritte geplant:
1. Übernahme der Energiekosten für den Dezember (Abschlagsbetrag)
2. Deckelung des Gaspreises für den Grundbedarf – ab März 2023 rückwirkend für Januar und Februar
Was bedeutet das für den Dezemberabschlag?
Der Bund übernimmt im Dezember einmalig die Abschlagszahlung für private Kunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen. So wird die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse überbrückt. Wir werden dementsprechend im Dezember keine Abschlagszahlungen für Gas einziehen. Wenn Sie Ihre Abschläge für Gas per Überweisung bezahlen, können Sie diese für Dezember aussetzen. Abschlagsbeträge, die dennoch bei uns eingehen, erstatten wir im Rahmen der nächsten Jahresabrechnung.
Welcher Betrag wird als einmalige Entlastung berücksichtigt?
Damit die Soforthilfe schnellstmöglich beim Verbraucher ankommt, sollen die Gasversorger die Abschläge im Dezember im ersten Schritt aussetzen (vorläufige Leistung). Der zweite Schritt erfolgt mit der kommenden Jahresabrechnung, in der die vorläufige Leistung und der tatsächliche Entlastungsanspruch verrechnet werden.
Der tatsächliche Entlastungsbetrag berechnet sich wie folgt: 1/12 des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs x Arbeitspreis Gas Dezember + Grundpreis Dezember
Die Jahresverbrauchsprognose wird vom Netzbetreiber gemeldet. Dies ist auch der Fall, wenn Sie erst nach September 2022 Kunde der DOREA Energy Beteiligungsgesellschaft mbH geworden sind. Es ist grundsätzlich der Energieversorger für die Entlastung zuständig, der am Stichtag 1. Dezember 2022 für Belieferung und Abrechnung zuständig war.
Warum lohnt es sich, weiterhin Energie zu sparen?
Wie beschrieben entspricht die Höhe der Entlastung im Dezember nicht dem tatsächlichen Verbrauch im Dezember, sondern basiert auf Hochrechnungen. Indem man Energie spart, spart man also weiterhin Geld und trägt gleichzeitig dazu bei, die Wahrscheinlichkeit eines Gasmangels zu reduzieren.