Direkt zum Inhalt

Aktualisierte Besucherregelungen

Liebe Angehörige,
liebe Freunde,
liebe Betreuer,

gemeinsam haben wir seit über 14 Monaten erfolgreich Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus zum Schutze Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter umgesetzt. Dabei bedanken wir uns jetzt schon für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Die aktuelle neue Allgemeinverfügung des Landkreis Limburg-Weilburg bringt folgende Änderungen mit sich:

Besuche sind Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen weiterhin möglich, allerdings unter Einhaltung klarer Vorgaben. Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet die Einhaltung der Schutzregelungen durch die Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren.
Bitte vereinbaren Sie weiterhin vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns.

Die Vorgaben, unter denen Besuche in Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden können, lauten wie folgt:

• Sie müssen den durch die Einrichtung angeordneten Hygieneregeln nachkommen, insbesondere dem Tragen einer FFP-2 Maske und die strikte Einhaltung der weiteren AHA-Regeln.
• Vor Betreten der Einrichtung müssen Sie einen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 24 Std sein.
• Sie können sich bei uns vor Ort testen lassen.
• Aktuell können Sie sich täglich von 08.00-16.30 Uhr testen lassen und von 12-17 Uhr an den Wochenenden und Feiertagen.
• Sie sind von der Testpflicht befreit, wenn Ihre 2. Impfung mindestens 2 Wochen zurückliegt. Sie sind ebenfalls von der Testpflicht befreit, wenn Sie genesen sind. Bitte legen Sie uns in beiden Fällen entsprechende Nachweise vor. Sie gelten 28 Tage nach der Infektion und für maximal 6 Monate als genesen. Wir bieten Ihnen dennoch zum Schutz unserer BewohnerInnen einen kostenlosen Schnelltest an, damit wir jegliche Risiken ausschließen können.
• Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
• Sie dürfen in den vergangenen zwei Wochen keinen direkten Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!