Direkt zum Inhalt

Änderung der Test-und Maskenpflicht ab 01.März 2023

28.02.2023

Änderung der Test-und Maskenpflicht ab 01.März 2023

Liebe Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer,

wie Sie eventuell bereits aus den Medien erfahren haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit zum 01. März 2023 teilweise Änderungen der Test- und Maskenpflicht beschlossen, die auch unser Haus betreffen.

Ab dem 01. März entfällt für Besucher*innen sowie für unsere Mitarbeitenden die Testpflicht. Für unsere Mitarbeitenden entfällt außerdem auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Weiterhin bestehen bleibt bis vorerst 07. April 2023, wenn die entsprechenden Änderungen des Infektionsschutzgesetztes auslaufen, die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Wir danken Ihnen für die weitere Einhaltung dieser gesetzlich vorgesehenen Maßnahme während des gesamten Aufenthalts in unserer Einrichtung.

Mit Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.