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Besuchssituation – Update vom 12.05.21

Aktuelle Besuchssituation – COVID-19 / Antigen-Tests

Sehr geehrte/r Angehörige/r,

sehr geehrte/r Betreuer/innen,

am 10.05.2021 hat das Land Niedersachsen schriftlich mitgeteilt, wie Pflegeeinrichtungen die neuen Richtlinien umzusetzen haben. Hierüber haben wir bereits in kurzer Form informiert. Im Wesentlichen geht es darum, dass Teilhabe- und Besuchsrecht unserer Bewohner nicht unverhältnismäßig einzuschränken (den Bewohnern so viel Rechte wie möglich ermöglichen).

Was die Regelung von Besuchen betrifft, sprechen wir grundsätzlich über 4 Gruppen:

  1. Gruppe: Die vollständig Geimpften (15 Tage nach 2. Impfung)
    2. Gruppe: Die Genesenen (ist: wer vor min. 28 Tagen und höchstens 6 Monaten positiv getestet wurden)
    3. Gruppe: Die nicht geimpften Menschen (keine- oder bisher nur eine Impfung)
    4. Gruppe: Dienstleister

Sie selbst wissen, welcher Gruppe Sie zuzuordnen sind. Für die nun folgenden Informationen ist die korrekte Einteilung in eine der genannten Gruppen wichtig.

Als nächstes spricht man über den Nachweis dieser Gruppen:

  1. Gruppe: Nachweis per Impfausweis oder schriftlicher Impfnachweis
    2. Gruppe: Schreiben vom Gesundheitsamt mit Zeitraum der Infektion
    3. Gruppe: hier gilt der individuelle negative POC-Test (max. 24 Std.)
    4. Gruppe: Dienstleister

Nachstehend finden Sie wesentliche Änderungen innerhalb dieser Gruppen:

1. Gruppe:
Mitarbeiter:
- Pflicht zur Testung entfällt vollständig
- das Tragen von FFP2-Masken entfällt (auch am Bewohner) -> MNS ist erforderlich
- Bewohner ohne vollständige Impfung können mit MNS versorgt werden
Besucher:
- Pflicht zur Testung entfällt
- das Tragen von FFP2-Masken entfällt
- das Tragen einer MNS-Maske ist verpflichtend (keine selbst hergestellten)
- nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis).

  1. Gruppe:
    Mitarbeiter:
    -  Pflicht zur Testung entfällt vollständig
    - das Tragen von FFP2-Masken entfällt (auch am Bewohner) -> MNS ist erforderlich
    - Bewohner ohne vollständige Impfung können mit MNS versorgt werden
    -> dieses gilt nur bis zu 6 Monate nach Bescheinigung des Gesundheitsamtes (danach gelten Sie wie 3. Gruppe: nicht geimpfte Menschen)
    Besucher:
    - Pflicht zur Testung entfällt
    - das Tragen von FFP2-Masken entfällt
    - das Tragen einer MNS-Maske ist verpflichtend (keine selbst hergestellten)
    - nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)
    -> dieses gilt nur bis zu 6 Monate nach Bescheinigung des Gesundheitsamtes (danach gelten Sie wie 3. Gruppe: nicht geimpfte Menschen)
  2. Gruppe:
    Mitarbeiter:
    - tägliche Testpflicht
    - das Tragen von FFP2-Masken
    - Bewohner ohne vollständige Impfung können nur mit FFP2-Masken versorgt werden
    Besucher:
    - tägliche Testpflicht (beim Besuch von Bewohner/innen ist hierfür ein externer aktueller negativer Testnachweis mitzuführen)
    - das Tragen von FFP2-Masken ist verpflichtend
    - nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)
  3. Gruppe: Dienstleister
    - tägliche Testpflicht beim Betreten der Einrichtung
    - das Tragen von FFP2-Masken ist verpflichtend
    - nach Eintritt in die Einrichtung muss ein Besucherzettel ausgefüllt werden (Adressnachweis)

Wie viele Besucher können pro Bewohner empfangen werden?
Unter Einhaltung des 1,5m Abstandes können im Zimmer des Bewohners bis zu 3 Personen empfangen werden.

Wann darf Besuch empfangen werden?
An jedem Tag der Woche zu jeder Zeit. Eine telefonische Voranmeldung mind. 1 Werktag zuvor ist weiterhin notwendig.

Jetzt nochmal für uns - Was bedeutet das?
Wir werden weiterhin POC-Tests anbieten. Beachten Sie hierzu unsere letzten Bekanntgaben. Kommen Sie nicht zu den Testzeiten, dürfen Sie dennoch unsere Einrichtung betreten, müssen aber oben aufgeführte Nachweise extern erbringen. Wir möchten Ihnen empfehlen im Bedarfsfall eines der kostenlosen Testzentren zu nutzen. Bedienen Sie die Klingel, damit Ihnen der Einlass gewährt wird. Am Wochenende kann es schon mal zu kleineren Wartezeiten kommen, hierfür bitten wir um Verständnis.

Das Wichtigste für uns im Haus ist, dass wir weiterhin so ruhig und vernünftig wie bisher miteinander kommunizieren und Individualitäten individuell vorab klären. Im Vordergrund soll immer der Schutz aller stehen.

Wenn Ihnen dies alles zu kompliziert ist und sich Fragen auftun, sprechen Sie uns gerne an und dann werden wir Ihnen die Regeln mündlich erläutern.

Ihr Team der DoreaDamilie Wagenfeld