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Ab 1. März 2023 entfällt die Anmeldepflicht für Besucher, der Testnachweis, die Registrierungspflicht und feste Besuchszeiten!

Bis zum 28. Februar 2023 gelten leider noch die bekannten Einschränkungen. Die Lockerungen ab dem 1. März 2023 gelten dann vorerst bis zum 7. April 2023. Es bleibt vorbehalten, bei einem Ausbruchsgeschehen einzelne Einschränkungen temporär wieder gelten zu lassen.