Aktuelle Informationen und Regelungen zur Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen, sowie gesetzlichen Änderung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der „Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen“ informieren.
Wie Sie alle den Medien entnommen haben dürften, ist der jüngste Anstieg der Infektionszahlen und besonders die Entwicklung in Alten- und Pflegeheimen teilweise dramatisch.
Zum Schutze der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner, sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben wir uns auf folgende, mit der Landesverordnung in Einklang stehende Besuchsregelungen verständigt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten:
Bewohner/innen ist nach wie vor eine vollumfängliche Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, d.h. Besuche sind zu ermöglichen.
Weitergehende Beschränkungen des Besuchsrechts sind nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie dem Gesundheitsamt zulässig.
Hygieneanforderungen:
Besucher/innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen sind nach wie vor verpflichtet die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu beachten (Sicherheitsabstand, Händedesinfektion, Tragen einer FFP2-Maske). Sofern sowohl der/ die Bewohner/in als auch der/ die Besucher/in als immunisiert (geimpft/ genesen) gilt, kann im persönlichen Wohnumfeld des/ des Bewohners/in auf das Tragen der Maske und das Einhalten des Abstands verzichtet werden, wenn sich keine weitere Person im Raum aufhält.
Besucher/innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie als geimpft oder genesen gelten oder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis mitbringen (nur PCR-Test oder PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal zulässig). Der Testnachweis ist stets mitzuführen und der Einrichtung vorzulegen. Dies gilt auch für den folgenden Personenkreis (Seelsorger/innen, Rechtsanwält/innen, Notar/innen, rechtliche Betreuer/innen, Bevollmächtigte, Therapeut/innen, Fußpfleger/innen, Friseur/innen). Von der Testpflicht sind Kinder bis 14 Jahre und Schülerinnen und Schüler befreit (regelmäßige Testung durch die Schulen).
ES GILT DIE 2G-REGEL+ TEST
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie abzuwägen ob ein Besuch in unserer Einrichtung zwingend notwendig ist. Um darüber hinaus Besuche besser planen zu können bitten wir aus organisatorischer Sicht um Einhaltung folgender Zeitfenster:
Montag bis Sonntag jeweils:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Testzeiten:
Montag – Freitag
09:30 Uhr – 11:30 Uhr und 15:00 Uhr – 16:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten und an den Wochenenden, bitten wir ein offizielles Testergebnis mitzubringen.
Testzentrum im Bürgerhaus Gambach
Adresse: Am Bürgerpl. 1, 35516 Münzenberg
Hier geht es zur Terminvereinbarung
Die Eingangstür ist verschlossen. Um Zutritt zur Einrichtung zu erhalten, klingeln Sie bitte rechts an der Eingangstür. Am Eingang erfolgt eine Kontrolle der Umsetzung der 3G Regel.
Ungeimpfte, oder Nichtgenesene müssen sich an einer registrierten Teststelle testen lassen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Als Nachweis ist die Vorlage eines gültigen Zertifikates zwingend erforderlich.
Die Einhaltung der Hygieneanforderungen ist verpflichtend.
Jede/r Besucher/in ist verpflichtet die Kontaktnachverfolgung händisch per Nachverfolgungsformular hier in der Einrichtung zu führen.
Bleiben Sie gesund und besonnen. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.