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Maßnahmen nach Verordnung vom Land Niedersachen vom 15.12.2020

Liebe Angehörige und Besucher unserer Einrichtung!

Aufgrund der momentanen Corona Situation und des hohen Inzidenzwertes in unserer Region, ist das Betreten unserer Einrichtung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 gibt vor, welche Maßnahmen durchzuführen sind.

Der Zutritt zu unserer Einrichtung ist ab sofort nur unter 2 Voraussetzungen möglich:

  • Sie weisen einen negativen PCR-Test vor, der nicht älter als 72 Std. ist.
  • Sie vereinbaren einen Termin und lassen sich unmittelbar vor Ihrem Besuch in unserer Einrichtung Testen (Schnelltest)

Diese Auflagen gelten ab sofort auch für externes, medizinisches Personal.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich einen Tag vor Ihrem geplanten Besuch (zu unseren Verwaltungsöffnungszeiten Mo-Fr 07.00 - 16.00 Uhr)

unter der Telefonnummer 0 51 32 / 82 93-0 anmelden.

Mögliche Termine für Testungen

Mo-Fr             10.00 – 10.40 Uhr

                        15.00 – 15.40 Uhr

Aus personellen und logistischen Gründen können wir die Testzeiträume zur Zeit leider nicht erweitern. Besuche an Wochenenden und Feiertagen sind daher nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) möglich.

Da wir viele Bewohner haben, ist nur 1 Besuch (max. 2 Personen) pro Woche pro Bewohner möglich.

Das Testzimmer befindet sich im Erdgeschoss in Zimmer 106. Bitte folgen Sie, nach erfolgreicher Terminbestätigung, den Wegweisern zum Seiteneingang.

Das Ergebnis lieg nach ca. 15 bis 20 Min vor. Erst wenn ein negatives Ergebnis vorliegt, dürfen Sie Ihren Angehörigen, unter Einhaltung der schon bestehenden Hygieneauflagen (MNS, Händedesinfektion, Abstandsgebot, Temperaturmessung), auf dem Zimmer besuchen (Zeit dafür unbegrenzt).

Ein Besuch ist ausschließlich auf dem Zimmer möglich. Sollte es sich um ein Doppelzimmer handeln und es ist schon Besuch vor Ort, nutzen Sie bitte unsere Besucherecke vor dem Dienstzimmer im EG.

Wir sind verpflichtet diese Auflagen einzuhalten und bitten daher um Ihr Verständnis!