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Achtung!!! Änderung der Zutrittsregelungen ab dem 01.10.2022

Aktuelle Informationen zu Corona in der DOREAFAMILIE
28.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten  Sie über die aktuellen Entwicklungen, sowie gesetzlichen Änderung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der „Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen“ informieren.

Wie Sie alle den Medien entnommen haben dürften, sind die Infektionszahlen weiterhin sehr hoch und besonders die Entwicklung in Alten- und Pflegeheimen stellt sich teilweise dramatisch dar.

Zum Schutze der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner, sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben wir uns auf folgende, mit der Landesverordnung in Einklang stehende Besuchsregelungen verständigt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten:

Bewohner/innen ist nach wie vor eine vollumfängliche Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, d.h. Besuche sind zu ermöglichen.

Weitergehende Beschränkungen des Besuchsrechts sind nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie dem Gesundheitsamt zulässig.

Hygieneanforderungen:

Das Tragen von FFP-2-Masken ist ab dem 01.10.2022 in der gesamten Einrichtung verpflichtend!!!

Besucher/innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen sind nach wie vor verpflichtet die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu beachten (Sicherheitsabstand, Händedesinfektion, Tragen einer FFP2-Maske). 

Besucher/innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie als geimpft oder genesen gelten und einen tagesaktuellen negativen Testnachweis mitbringen (nur PCR-Test oder PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal zulässig). Der Testnachweis ist stets mitzuführen und der Einrichtung vorzulegen. Dies gilt auch für den folgenden Personenkreis (Seelsorger/innen, Rechtsanwält/innen, Notar/innen, rechtliche Betreuer/innen, Bevollmächtigte, Therapeut/innen, Fußpfleger/innen, Friseur/innen). Von der Testpflicht sind Kinder bis 14 Jahre und Schülerinnen und Schüler befreit (regelmäßige Testung durch die Schulen).

ÄNDERUNG DER AKTUELL GÜLTIGEN BESUCHS- und TESTZEITEN AB DEM 01.08.2022

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie abzuwägen ob ein Besuch in unserer Einrichtung zwingend notwendig ist. Um darüber hinaus Besuche besser planen zu können bitten wir aus organisatorischer Sicht um Einhaltung folgender Zeitfenster:

Montag bis Sonntag jeweils:

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

TESTZEITEN in der EINRICHTUNG ab dem 01.08.2022: 

 -  DIENSTAG von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 - DONNERSTAG von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der angegebenen Testzeiten haben Sie die Möglichkeit, sich in öffentlichen Corona Testzentren testen zu lassen. 

Die aktuellen Öffnungszeiten der öffentlichen Testzentren können Sie im Internet unter der jeweiligen Hompage der Zentren finden.

In Ausnahmefällen können Termine außerhalb der Zeitfenster telefonisch vereinbart werden.

Hierfür steht Ihnen die Durchwahl 06643-79856-0 zur Verfügung.

SCHNELLTESTS HABEN WEITERHIN EINE GÜLTIGKEIT VON 24h!

Die Eingangstür ist verschlossen. Um Zutritt zur Einrichtung zu erhalten, klingeln Sie bitte rechts an der Eingangstür. Am Eingang erfolgt eine Kontrolle der Umsetzung der 3G Regel.

Ungeimpfte, oder Nichtgenesene müssen sich an einer registrierten Teststelle testen lassen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Als Nachweis ist die Vorlage eines gültigen Zertifikates zwingend erforderlich.

Die Einrichtung stellt keine Testzertifikate aus!

Die Einhaltung der Hygieneanforderungen ist verpflichtend.

Bleiben Sie gesund und besonnen. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

DOREA Gamma Beteiligungsgesellschaft mbH

DOREAFAMILIE Herbstein