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*Neu* Corona-Testung ab dem 24.11.2021

Liebe Angehörige, Liebe Besucher, Liebe Betreuer,                                 
wir möchten Sie über Änderungen des Besucherverfahrens informieren, die uns von dem Land NRW, sowie dem Gesundheitsamt und der WTG aus Hagen nahegelegt worden sind. Bitte beachten Sie, dass wir uns ebenfalls an die Anordnung von der DOREAFAMILIE halten.

Für vollständig geimpfte (Zweit-, sowie Drittgeimpfte) und für Genesene, bei denen die Ansteckung 28 Tage her ist und maximal 6 Monate alt ist, sowie nicht geimpften / nicht genesene gelten seit dem 24.11.2021 folgende Neuerungen:

  • Eine Masken- und Abstandspflicht, sowie eine Testungspflicht!
    Wir bitten Sie, dass Sie uns Ihre Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung als Kopie mitbringen.
    Die Testungspflicht entfällt nur, wenn Sie einen Tagesaktuellen POC Test von einer Testungseinrichtung vorzeigen können.

Nicht genesene und nicht geimpfte Besucher sind dazu verpflichtet, eine FFP2 Maske zu tragen.
Wir behalten uns vor, dass auch geimpfte und genesene Besucher in unserer Einrichtung mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, da wir auch ungeimpfte Bewohner haben.

Regelungen für Besuche:
Der Einlass erfolgt über den Haupteingang
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung von 08:30 -17:30 Uhr besetzt ist.
Außerhalb dieser Zeit kann es zu Wartezeiten kommen.

Die Testzeiten:
Der Einlass ist über den Hintereingang (Parkplatz)
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr und Freitag: 16:00 – 17:30 Uhr
Dienstag und Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie sich Werktags, für einen Test/Besuch 24Std vorher unter der Rufnummer: 02331 – 367370 anmelden müssen.

Wir müssen Ihnen leider den Zutritt untersagen, wenn:
– Sie in der Einrichtung keinen POC Test und Kurzscreening durchführen lassen wollen, (ausgenommen Angehörige die Bewohner in der präfinalen Phase besuchen)
– Keinen Tagesaktuellen POC Bescheinigung vorzeigen können
– Der Durchgeführte POC Test positiv ist und/oder Sie Symptomatik aufweisen

Bitte beachten Sie:
Es sind max. fünf Hausstände pro Bewohner gestattet (bei nicht geimpften/genesenen).

Ablauf:
– Beim Betreten werden Sie von der Verwaltung/soz. Dienst oder der Pflege empfangen und es wird ein Kurzscreening (Datum, Kontaktdaten, Bewohnername, Uhrzeit bei Betreten, Messung und Dokumentation der Körpertemperatur, Abfrage nach Symptomfreiheit) durchgeführt (ggf. sowie ein POC Test von einer Testungseinrichtung, es gelten keine Selbsttests!)
– Sie tragen selbstständig die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes!
– wir empfehlen die AHA+L+HA-Regeln zu beachten
Sie gehen selbstständig und auf den kürzesten Weg in das Bewohnerzimmer und verlassen dieses selbstständig.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich entweder im Bewohnerzimmer oder im Garten mit dem Bewohner aufhalten dürfen, um den Abstand zu anderen Bewohnern, die nicht geimpft oder genesen sind, zu wahren.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich nicht in den Gemeinschaftsräumen / Essensräumen aufhalten dürfen.

Das gemeinsame Verlassen der Einrichtung ist natürlich weiterhin möglich.

Wir bitten Sie unsere Vorgehensweise zu verstehen und appellieren an Sie, dass Sie für den Schutz anderer mitverantwortlich sind.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!