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*Neu* Corona-Testung ab dem 01.02.2023

Aktuelle Informationen zu Corona in der DOREAFAMILIE

Liebe Angehörige, Liebe Besucher, Liebe Betreuer,                                 
wir möchten Sie über Änderungen des Besucherverfahrens informieren, die uns von dem Land NRW, sowie dem Gesundheitsamt und der WTG aus Hagen nahegelegt worden sind. Diese greifen zum 01.02.2023.

Für vollständig geimpfte (Zweit-, sowie Drittgeimpfte) und für Genesene, bei denen die Ansteckung 28 Tage her ist und maximal 6 Monate alt ist, sowie nicht geimpften / nicht genesene gelten folgende Neuerungen:

  • Eine Masken- und Abstandspflicht, sowie eine Testungspflicht!
    Wir bitten Sie, dass Sie uns Ihre Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung als Kopie mitbringen.
    Die Testungspflicht entfällt, wenn Sie einen Tagesaktuellen POC Test / PCR Test von einer Testungseinrichtung vorzeigen oder uns Selbsttest schriftlich zu bestätigen.

Alle Besucher sind dazu verpflichtet, mindestens einen MNS zu tragen. Egal welchen Impf- oder Genesenenstatus der/die Person hat.

Regelungen für Besuche:
Der Einlass erfolgt über den Haupteingang
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung von 08:30 -15:00 Uhr besetzt ist.
Außerhalb dieser Zeit kann es zu Wartezeiten kommen.

Die Testzeiten:
Die Testzeiten entfallen.
Aufgrund der CoronaschutzVO sind zugesagte Selbsttest ausreichend.
Sie unterzeichnen auf dem Screening, dass Sie sich selbst getestet haben. Wenn Sie einen Selbsttest benötigen, kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dies zu beachten. Vor Allem zu den pflegeintensiven Zeiten wie 7:00-9:00 Uhr, 11:30-13:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr, 17:30-19:00 Uhr.

Wir müssen Ihnen leider den Zutritt untersagen, wenn:
– Sie in der Einrichtung keinen Selbsttest und Kurzscreening tätigen wollen, (ausgenommen Angehörige die Bewohner in der präfinalen Phase besuchen)
– Ein durchgeführter Selbsttest positiv ist und/oder Sie Symptomatik aufweisen
– Sie sich nicht selbst getestet haben und einen Selbsttests in der Einrichtung ablehnen

Ablauf:
– Beim Betreten werden Sie von der Verwaltung/soz. Dienst oder der Pflege empfangen und es wird ein Kurzscreening (Datum, Kontaktdaten, Bewohnername, Uhrzeit bei Betreten, Messung und Dokumentation der Körpertemperatur, Abfrage nach Symptomfreiheit, durchgeführter Selbsttest) durchgeführt (ggf. sowie ein POC Test von einer Testungseinrichtung)
– Sie tragen selbstständig die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes!
– wir empfehlen die AHA+L+HA-Regeln zu beachten: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, regelmäßig lüften.
Sie gehen selbstständig und auf den kürzesten Weg in das Bewohnerzimmer und verlassen dieses selbstständig.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich entweder im Bewohnerzimmer oder im Garten mit dem Bewohner aufhalten dürfen, um den Abstand zu anderen Bewohnern, die nicht geimpft oder genesen sind, zu wahren.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich nicht in den Gemeinschaftsräumen / Essensräumen aufhalten dürfen.

Das gemeinsame Verlassen der Einrichtung ist natürlich weiterhin möglich.

Wir bitten Sie unsere Vorgehensweise zu verstehen und appellieren an Sie, dass Sie für den Schutz anderer mitverantwortlich sind.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!