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Information zum Testen

Wir haben eine kleine Erörtung vom "BIVA-Pflegeschutzbund e.V." bekommen, die für Sie auch von Interesse sein kann:

Warum werde ich als Besucher:in - unabhängig von meinem Impfstatus - plötzlich wieder regelmäßig getestet, obwohl in der Corona-Verordnung meines Bundeslandes etwas anderes steht?


Grund hierfür sind die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag im November beschlossen hat, nachdem die "epidemische Lage" ausgelaufen war. Dort heißt es in § 28b:


"(2) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher [...] dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen"

Als Bundesgesetz gilt diese Regelung in ganz Deutschland und ist vorrangig zu einer ggf. anderen Bestimmungen in einer Landesverordnung. Diese werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich entsprechend angepasst.

Warum muss ich bei jedem Besuch erneut wieder meine ganzen Angaben schriftlich machen?
Ebenefalls nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Einrichtungen verpflichtet, die Besuchsvoraussetzungen "durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren". Manche Einrichtung bietet dies ganz bequem als Scan des QR-Codes in der Corona-Warnapp an, aber in vielen ist der einfachste Weg, ein Formular vorzuhalten, das jedes Mal erneut ausgefüllt werden muss.

🎄Und damit einen schönen Nikolaus! 🎄