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Aktuelle Besucherregelung

Aktuelle Informationen zu Corona in der DOREAFAMILIE

Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen ab dem 03.04.2022

 

Seit dem 03.04.2022 gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung.

 

Nach § 6 Absatz 1 der Corona-Verordnung haben in Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Tagespflege Beschäftigte sowie ehrenamtlich tätige Personen, Besucherinnen und Besucher und Dritte in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder gleichwertige medizinische Masken zu tragen.

 

Diese Pflicht gilt nicht für die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung, soweit alle anwesenden Gäste einen Impfnachweis gemäß § 22 a Abs. 1 IfSG, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorlegen.

 

Die oben genannten Personen dürfen die genannten Einrichtungen und Unternehmen nur betreten und in diesen nur tätig werden, wenn sie negativ getestet sind und einen Testnachweis nach § 3 der Corona-Verordnung mit sich führen.

 

Eine Testung muss für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Beschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich tätige Personen, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende, die einen Impfnachweis gemäß § 22 a Abs. 1 IfSG oder einen Genesenennachweis gemäß § 22 a Abs. 2 IfSG vorlegen, mindestens zweimal pro Kalenderwoche durchgeführt werden.

 

Für Besucherinnen und Besucher gilt, dass ein Zutritt weiterhin nur mit einem negativen Testnachweis und einer FFP2-Maske möglich ist. Außerdem muss der Termin vorher telefonsich angekündigt werden.